Privilegium

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Ein Privilegium war im Mittelalter im allgemeinen Sinne eine Urkundenform des Regenten oder der päpstlichen Kanzlei.

Man unterschied beim päpstlichen Privilegium:

Während das Privilegium Minus durch das Breve ersetzt wurde, trat an die Stelle des Privilegium Maius die Bulle.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]