Propylenglycolester von Speisefettsäuren

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Propylenglycolester von Speisefettsäuren sind Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Europäischen Union als E 477[1] zugelassen sind. Sie besitzen eine schwach emulgierende Wirkung.

Herstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dieser Lebensmittelzusatzstoff kann ausschließlich künstlich synthetisiert werden. In einer mehrstufigen Reaktion kommt es zur Veresterung von Propylenglycol mit Fettsäuren. Die verwendeten Fettsäuren können pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sein. Da auch Sojaöl verwendet wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch gentechnisch veränderte Sojabohnen verwendet werden.[2]

Verwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe von Propylenglycolester von Speisefettsäuren ohne Angabe der E-Nummer

Propylenglycolester von Speisefettsäuren wirken als Emulgatoren. Sie werden dabei hauptsächlich eingesetzt, um die Wirkung anderer Emulgatoren zu verstärken. Zudem wird der Zusatzstoff bei aufgeschäumten Desserts und Rührkuchen als Aufschlagmittel verwendet, um das Einbringen von Luft zu verbessern. Auf der Zutatenliste kann dieser Zusatzstoff auch als Propandiol-Fettsäureester deklariert werden.[2][3]

Rechtliche Situation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[4]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[5]) aufgelistet. Die Verwendung von Propylenglycolestern von Speisefettsäuren sind nur für ausgewählte Lebensmittel erlaubt. Für diese Lebensmittel wurden einzelne Höchstmengenbeschränkungen festgelegt. Die Höchstmengenbeschränkung für Speiseeis beträgt 3 Gramm des Zusatzstoffes pro Kilogramm Lebensmittel. Bei anderen Desserts so wie Zucker- und Backwaren liegt der Grenzwert bei 5 Gramm pro Kilogramm.[6]

Gesundheitliche Risiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dieser Lebensmittelzusatzstoff gilt als gesundheitlich unbedenklich. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 25 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.[7]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Eintrag zu E 477: Propane-1,2-diol esters of fatty acids in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 21. Juni 2022.
  2. a b Eintrag zu Propylenglycolester von Speisefettsäuren. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 21. Juni 2022.
  3. Eintrag zu Propylenglycolester von Speisefettsäuren. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 21. Juni 2022.
  4. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  5. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2021; abgerufen am 20. Dezember 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.admin.ch
  6. Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union in der konsolidierten Fassung vom 21. November 2013
  7. I. Elmadfa, E. Muskat, D. Fritzsche: E-Nummern & Zusatzstoffe - Was in unserer Nahrung steckt. Gräfe und Unzer, 2016, ISBN 3833852933, S. 71.