Sudetenland (Provinz)

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    Die Provinz Sudetenland innerhalb der Republik Deutschösterreich

Die Provinz Sudetenland wurde am 29. Oktober 1918 von den dortigen deutschen Vertretern des Österreichischen Reichsrates als eigenständige Provinz der österreichisch-ungarischen Monarchie begründet. Ziel der Proklamation war ein Anschluss des überwiegend von Deutschen bewohnten Gebietes an Deutschösterreich oder das Deutsche Reich, um eine Einverleibung in den neu entstehenden tschechoslowakischen Staat zu verhindern.

Die Provinz umfasste eine Fläche von 6.534 km² ohne Ostschlesien (   ) und mit diesem 8.816 km². Der erste Landeshauptmann der Provinz Sudetenland (Nordmähren und Österreich-Schlesien) war Dr. Robert Freißler[1].

Die Provinz umfasste formal folgende Gebietsteile:

  1. West-Schlesien (auch Sudetenschlesien oder Österreichisch-Niederschlesien): 2.298 km²
  2. Ost-Schlesien (auch Teschener Schlesien oder Österreichisch-Oberschlesien): 2.282 km²

Am 22. November 1918 erklärte die Regierung der Provinz den Anschluss an Deutschösterreich und stellte nun auch Ansprüche auf das Teschener Ost-Schlesien. Dieses sollte politisch zu Deutschösterreich gehören und gemeinschaftlich mit Polen und der Tschechoslowakei verwaltet werden.

Die Provinz Sudetenland wurde um die Jahreswende 1918/19 von tschechischen Verbänden besetzt und durch den am 10. September 1919 unterzeichneten Vertrag von Saint-Germain endgültig in die Tschechoslowakei eingegliedert, während Ostschlesien nach einem bewaffneten Konflikt längs der Olsa zwischen Polen (1.009 km²) und der Tschechoslowakei (1.273 km²) geteilt wurde.

1919 waren in der Provinz Sudetenland 646.800 Deutsche und 25.000 Tschechen ansässig.

Ab 10. Oktober 1938 gehörte das Gebiet zum Gebietsstand des Reichsgaues Sudetenland. 1945 wurden die Sudetendeutschen größtenteils vertrieben.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Bernd Rill: Böhmen und Mähren - Geschichte im Herzen Mitteleuropas. Zwei Bde., Gernsbach: Katz 2006, ISBN 3-938047-17-8. S. 784.

[Bearbeiten] Siehe auch

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