Publius Ducenius Verres (Konsul 95)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Publius Ducenius Verres war ein im 1. Jahrhundert n. Chr. lebender römischer Politiker.

Durch ein Militärdiplom ist belegt, dass Verres im Jahr 95 zusammen mit Aulus Bucius Lappius Maximus Suffektkonsul war.[1] Auch in den Fasti Ostienses ist er für das Jahr 95 als Amtsträger belegt, wobei nur der erste Teil des Namens („P. Duce[…]“) in der Inschrift erhalten ist. Zusätzlich geht aus den Fasti jedoch hervor, dass Verres von Mai bis einschließlich August im Amt war.[2]

Außerdem taucht Verres vermutlich in der Sammlung von Rechtsfällen des römischen Juristen Publius Iuventius Celsus auf, der im frühen 2. Jahrhundert tätig war. Dort ist sein Name allerdings mit „Ducenius Verus“ wiedergegeben, sodass nicht völlig sicher ist, dass der dort erwähnte Konsul mit dem des Jahres 95 identisch ist. In der Forschung wird diese Gleichsetzung jedoch allgemein angenommen.[3] Die Namensabweichung könnte dadurch entstanden sein, dass der eher ungewöhnliche Name Verres bei einer Abschrift des Textes irrtümlich zu dem verbreiteteren „Verus“ korrigiert wurde.[4] Die Passage des Celsus ist als Zitat in den Digesten des Corpus iuris civilis überliefert und lautet wie folgt:[5]

„CELSUS libro trigesimo sexto digestorum. Pater meus referebat, cum esset in consilio Duceni Veri consulis, itum in sententiam suam […]“

„CELSUS im 36. Buch seiner Digesten. Wie mein Vater berichtete, hat man, als er dem Rat des Konsuls Ducenius Verus angehörte, seiner Meinung in folgendem Fall zugestimmt: […]“

Möglicherweise handelt es sich auch bei dem Publius Ducenius, der inschriftlich als Pontifex für die Jahre 101/102 bezeugt ist und dessen Cognomen nicht erhalten ist, um Publius Ducenius Verres.[6]

Sein gleichnamiger Sohn, Publius Ducenius Verres, war Suffektkonsul im Jahr 124.[7]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. AEA 2009, 00030; erstmals publiziert in: Hannsjörg Ubl: Fragmente von drei unedierten norischen Militärdiplomen aus Stein bei St. Pantaleon, pol. Bez. Amstetten, Niederösterreich. In: Römisches Österreich. Band 32, 2009, S. 107–121, hier S. 107–112.
  2. Ladislav Vidman: Fasti Ostienses. 2. Auflage, Academia Scientiarum Bohemoslovacae, Prag 1982, S. 45, Fragment Fb.
  3. Marita Holzner, Ingrid Weber-Hiden: Annona epigraphica Austriaca 2009. In: Tyche. Band 25, 2010, S. 185–204, hier S. 194 f. (online).
  4. Werner Eck, Peter Weiß: Hadrianische Konsuln. Neue Zeugnisse aus Militärdiplomen. In: Chiron. Band 32, 2002, S. 449–489, hier S. 472 (die sonstigen dortigen Spekulationen resultieren daraus, dass Eck und Weiß das Militärdiplom des Jahres 95 noch nicht kannten und in den Fasti Ostienses das Cognomen nicht überliefert ist).
  5. Digesten 31,29; zitiert nach: Rolf Knütel, Berthold Kupisch, Thomas Rüfner, Hans Hermann Seiler (Hrsg.): Corpus Iuris Civilis. Text und Übersetzung. Band V: Digesten 28–34. C.F. Müller, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-8114-6444-5, S. 347 f. (Übersetzung leicht modifiziert).
  6. CIL VI, 31034 und CIL VI, 32445; zur Gleichsetzung siehe Edmund Groag: Ducenius 5. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band V,2, Stuttgart 1905, Sp. 1755.
  7. Werner Eck, Peter Weiß: Hadrianische Konsuln. Neue Zeugnisse aus Militärdiplomen. In: Chiron. Band 32, 2002, S. 449–489, hier S. 471–473.