Ratsapotheke (Apothekentyp)

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Eine Ratsapotheke oder Stadtapotheke war historisch eine Apotheke im Besitz der Stadt, die vom Stadtrat an einen Apotheker verpachtet wurde. Bis heute hat sich diese Geschichte im Namen vieler bestehender Apotheken gehalten.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als im ausgehenden Mittelalter die ersten Apotheken entstanden, gab es keine Gewerbefreiheit. Unternehmer, darunter auch Apotheker bedurften für die Ausübung ihres Geschäftes eine Konzession oder ein Privileg. Ein Apotheker musste daher der Fürsten oder den Rat bei freien Städten um eine solche Konzession bitten und erhielt diese dann in Abhängigkeit von seiner Qualifikation, seinem Verhandlungsgeschick oder seinen finanziellen Möglichkeiten.

Da eine Apotheke in der Stadt zu haben für die Bürger nützlich ist, war es in vielen Reichsstädten und insbesondere in den reichen Hansestädten oft so, dass sich umgekehrt der Rat um die Ansiedlung von Apothekern bemühte. Der Rat beauftragte den Apotheker mit der Arzneimittelherstellung. Der Apotheker arbeitete entweder auf eigene Rechnung oder wurde (z. B. in Nürnberg, Augsburg oder Regensburg) von der Stadt besoldet. Da die Apotheke im Besitz von Rat oder Stadt war, wurde die Bezeichnung Ratsapotheke oder Stadtapotheke geführt.

Namensbestandteil[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Apotheken, die Ratsapotheke im Namen tragen, siehe Ratsapotheke, für Stadtapotheke entsprechend Stadtapotheke.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ursula Vierkotten: Zur Geschichte des Apothekenwesens von Stadt und Furstbistum Münster i.W., Diss. 1969, S. 118 ff.