Rechtsanwaltsfachangestellter

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Rechtsanwaltsfachangestellter, abgekürzt auch ReFa, ist in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren (§§ 1 und 3 ReNoPatAusbV). Die Ausbildung umfasst alle Arbeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Bis 1995 lautete die offizielle Berufsbezeichnung Rechtsanwaltsgehilfe.

Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ausbildungsberuf ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung – ReNoPatAusbV) geregelt. Die Ausbildungszeit kann bei entsprechender Vorbildung und guter Leistung in der Berufsschule verkürzt werden.

Eine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung ist nicht Voraussetzung für den Zugang zu dem Ausbildungsberuf, meist wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder Abitur vorausgesetzt. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auszubildenden abgeschlossen, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wird.

Die Ausbildungsvergütung ist in § 17 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Die regionalen Kammern können für die Ausbildungsvergütung Mindestsätze festlegen. Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München gelten beispielsweise seit dem 1. September 2021 folgende Empfehlungen[1]:

Für die Landgerichtsbezirke München I und II:

  • 800,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr (Grundausbildung),
  • 900,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr (Fachausbildung) und
  • 1000,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr.

Für die übrigen LG-Bezirke im Bereich der Rechtsanwaltskammer München:

  • 700,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr (Grundausbildung),
  • 800,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr (Fachausbildung) und
  • 900,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr.

Die Ausbildung umfasst alle Arbeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Dazu gehören beispielsweise Aktenführung, Mandantenempfang und Telefonate, Wiedervorlagen, Erledigung von Schriftverkehr nach Diktat oder eigenständig (Anspruchsbegründungen, Klageerwiderungen, Klageeinreichungen), Überwachung von Terminen, Berechnung von Fristen (Berufung, Revision), Buchführung und Kassenwesen, Führen des Terminkalenders, Vorbereiten von Mandantenbesprechungen, gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen (Pfändungen, Mobiliarvollstreckung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) und das Organisieren und Abrechnen von Geschäftsreisen.

Am 11. Dezember 2017 wurden in Deutschland 3339 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, davon 3099 von Frauen. Auf der Rangliste 2017 der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland über alle Geschlechter steht der Ausbildungsberuf damit bundesweit auf Rang 37[2], bei den Frauen bundesweit auf Rang 14.[3]

Beruf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben der Beschäftigung in einem Anwaltsbüro sind beispielsweise Anstellungen in Inkassobüros, bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und in Mahnabteilungen von Versandhäusern, Warenhausketten sowie bei Banken, Sparkassen und Versicherungen möglich.[4] Gerne werden Rechtsanwaltsfachangestellte aber auch bei zahlreichen Gerichten sowie in öffentlichen Verwaltung eingestellt.

Nach zwei Jahren Ausbildung kann eine Weiterbildung zum geprüften Rechtsfachwirt, Notarfachwirt, Notarassistent, Notarfachreferent oder Notarinspektor anstrebt werden; hier bestehen Unterschiede zwischen den Bundesländern. Ein verwandter Beruf ist der Kanzleiassistent in Österreich bzw. der Legal Administrative Assistant oder auch Legal Assistant im englischsprachigen Raum.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Markus Jakoby, Sabine Jungbauer, Wolfgang Boiger: Handbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte. 19. Auflage. Luchterhand-Verlag, 2010, ISBN 978-3-472-07626-1.
  • Kurt Kähler, Wilhelm Nolte, Elmar Erlemann, Klaus Steffen, Alfred Zöller: Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis. 21. Auflage. Merkur-Verlag, Rinteln 2011, ISBN 978-3-8120-0283-7.
  • Elisabeth Schwärzer: Eine kleine Geschichte der Rechtsanwaltsgehilfen in Deutschland. In: Mitteilungen der RAK München. 3/2012, S. 12f.[5]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ausbildungsvergütungen für Rechtsanwaltsfachangestellte der Rechtsanwaltskammer München, abgerufen am 1. Januar 2023
  2. Rangliste 2017 der Ausbildungsberufe Deutschland (PDF) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), abgerufen am 1. Januar 2023
  3. Rangliste 2017 der Ausbildungsberufe Deutschland -Frauen- (PDF) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), abgerufen am 1. Januar 2023
  4. https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=mt9zFE_k3RTmzBOfAZ5fQxamS-noCeZJHW4pYv_BUBxW6Sdg7r8I!-1720501048?path=null/suchergebnisse/kurzbeschreibung/typischebranchen&dkz=7958
  5. Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München. 03/2012, S. 12f. (PDF; 5,0 MB)