Rechtsreferent (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Rechtsreferent ist eine Berufsbezeichnung für Juristen,[1] die als Referenten mit juristischem Aufgabenbereich meist in Behörden, Verbänden oder Unternehmen oder bei europäischen Gerichten arbeiten.

Aufgaben und Ausbildung in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Legaldefinition zum Begriff des Rechtsreferenten ist in der deutschen Rechtsordnung nicht vorhanden. Im Gegensatz zu anderen juristischen Berufsfeldern existiert für den Rechtsreferenten auch keine eigene Berufsordnung oder explizite Berufsgesetze, wie dies etwa bei Rechtsanwälten mit der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) der Fall ist. Auch ist gesetzlich nicht festgelegt, dass ein bestimmter Ausbildungsinhalt einer solchen Tätigkeit vorgeschaltet sein muss. Weder ein juristisches Studium noch die Befähigung zum Richteramt, die für die Berufsfelder eines Richters, eines Staatsanwalts oder eines Rechtsanwalts zwingend erforderlich ist, sind Voraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsreferent. Insofern existiert hier eine Parallele zum Justiziar, der ebenfalls keine Befähigung zum Richteramt haben muss. In der Praxis wird in Stellenausschreibungen aber regelmäßig zumindest das Vorliegen eines abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften gefordert.

Bezüglich der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, die für Rechtsanwälte grundsätzlich möglich und auch für Syndikusanwälte zumindest diskutiert wird, differenziert die sozialgerichtliche Rechtsprechung explizit zwischen den Syndikusanwälten einerseits und den Justiziaren und Rechtsreferenten andererseits.[1] Derzeit ist in diesem Zusammenhang nach eingelegter Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Januar 2013 ein Rechtsstreit beim Bundessozialgericht anhängig.[2] Vereinzelt existieren rechtskräftige Urteile, die auch die Versicherungspflicht-Befreiung von Rechtsreferenten zum Inhalt haben.[3][4]

Das Tätigkeitsfeld eines Rechtsreferenten ist nicht für die Gesamtheit dieses Berufsbildes abschließend abzugrenzen, sondern richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Arbeitsverhältnis. So ist es beispielsweise möglich, dass der Rechtsreferent mit der Erstellung von Gutachten zu rechtsbezogenen Fragestellungen in der Behörde, dem Verband oder dem Unternehmen betraut wird. Auch kann er bei Rechtsstreitigkeiten die sachverhaltsvermittelnde Schnittstelle zu den die Behörde, den Verband oder das Unternehmen vertretenden Rechtsanwälten darstellen. In Behörden ist denkbar, dass die Beratung der Fachämter oder der Behördenleitung in den jeweiligen Rechtsgebieten oder auch die Bearbeitung von Gesetzgebungsverfahren Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsreferenten ist.[5]

Die bei den Rechtsanwaltskammern angestellten Rechtsreferenten tagen regelmäßig auf der Konferenz der Berufsrechtsreferenten.[6]

Rechtsreferent bei den europäischen Gerichten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am Gerichtshof der Europäischen Union werden Juristen,[7] die nicht als Generalanwalt oder Richter tätig sind, sondern in deren Stab arbeiten,[8][9][10] als Rechtsreferenten (englisch legal secretary[11], französisch référendaire[12]) bezeichnet. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine vorherige richterliche oder staatsanwaltliche Tätigkeit.[13] Rechtsreferenten am EuGH werden je nach Tätigkeitsgebiet in verschiedene AD-Vergütungsgruppen eingestuft.[12]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2013 – Az. L 2 R 2671/12, abgerufen am 5. Januar 2014
  2. BSG – B 12 R 3/13 R; jurisPK – SGB VI, Dankelmann, 2. Auflage 2013, § 6 SGB VI, RN 46
  3. Befreiungsanträge von der Rentenversicherung in zweiter Instanz in Legal Tribune Online vom 28. Juni 2012, abgerufen am 7. Januar 2014
  4. Syndikusanwälte vs. Rentenversicherung (Memento vom 7. Januar 2014 im Internet Archive) (dort genannt Sozialgericht Gotha, Urteil vom 22. August 2011, S 19 R 1065/11) in Advoice – FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein, Ausgabe 1/12, abgerufen am 7. Januar 2014
  5. Informationen des Personalamts der Freien und Hansestadt Hamburg zur Ableistung einer Verwaltungsstation im Rahmen des juristischen Referendariats, abgerufen am 5. Januar 2014
  6. als Beispiel: B e r i c h t gemäß § 81 Abs. 1 BRAO über die Tätigkeit der Kammer und des Vorstands auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München, abgerufen am 8. Januar 2014
  7. Sascha Hissler: Der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften – Parallelität und Divergenz zwischen Votum und Urteil im Jahre 2001. ISBN 978-3-638-81591-8, S. 83 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Andreas Grimmel: Europäische Integration im Kontext des Rechts. Springer, ISBN 978-3-531-19101-0, S. 397 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Luxemburg: Wahlstation beim Generalanwalt des EuGH in Luxemburg beck.de
  10. Stellungnahme der Kommission zu den vom Gerichtshof vorgelegten Anträgen auf Änderung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 30. September 2011, Punkt 41, abgerufen am 9. Januar 2014
  11. Rechtsreferent EU auf linguee.de
  12. a b Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Gesamthaushaltsplan 2013 Ausgabenübersicht nach Einzelplänen – Einzelplan III – Kommission Einzelplan IV – Gerichtshof der Europäischen Union – vom 29. April 2013, Unterpunkt 4.1, abgerufen am 9. Januar 2014
  13. [1]