Reichskabinettsrat

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Zur Zeit des Nationalsozialismus leitete der Reichskabinettsrat eine Abteilung der Reichskanzlei.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um seine Kompetenzen gegenüber dem in München ansässigen Stab des Stellvertreters des Führers (ab 1941: Partei-Kanzlei) und den Staats- und Reichskommissaren zu erhalten, setzte Hans Heinrich Lammers 1937 organisatorische Veränderungen der Reichskanzlei durch: Der Chef wurde Staatsminister, die Ebene des Staatssekretärs wurde erhalten. Die Referate wurden gebündelt und drei Abteilungen zugeordnet, die von je einem Reichskabinettsrat geleitet wurden.

Reichskabinettsräte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]