Reichskommissar 1848/1849

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Ein Reichskommissar (manchmal auch: Reichskommissär oder Reichsbevollmächtigter) war in den Jahren 1848/1849 ein Beauftragter der deutschen Zentralgewalt, der vorläufigen Regierung für das damals entstehende Deutsche Reich. Die Reichskommissare erfüllten meist konkrete Aufgaben in einem Einzelstaat.

Funktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Reichsinnenministerium entsandte Reichskommissare vor allem an Krisenherde der Revolution, zur Vermittlung gegenüber Regierungen der Einzelstaaten oder für andere Aufgaben. Dabei erhielten sie vom Reichsverweser eine Vollmacht ausgestellt, die ihnen theoretisch meist alle erforderlichen Befugnisse zuwies. Etwas ausrichten konnten die Reichskommissare allerdings nur, wenn der Einzelstaat und dessen Behörden mitarbeiten wollten.[1]

Reichskommissar Eduard Souchay beispielsweise setzte im revolutionären Schleswig-Holstein eine Statthalter-Regierung ein, was in der damaligen Situation dort angenommen wurde; erst 1851 trat diese Regierung ab, also lange nach dem Ende der Zentralgewalt selbst. Friedrich Ferdinand von Ammon und weitere Reichskommissare waren zu deutschen Kleinstaaten geschickt worden, um die Zahl der Kleinstaaten etwa durch Zusammenlegung zu verringern (sogenannte Mediatisierungsfrage).

Liste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Belege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Thomas Stockinger: Ministerien aus dem Nichts: Die Einrichtung der Provisorischen Zentralgewalt 1848. In: Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft 2013, S. 59–84, hier S. 71.