Reinhold Schultz

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Reinhold Otto Schultz (* 16. August 1858 in Großwanzleben; † 19. Januar 1933 in Leipzig) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1880 wurde der Preuße Schultz vereidigt. 1892 wurde er Amtsrichter und 1899 Landrichter. 1900 ernannte man ihn zum Landgerichtsrat. 1904 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat befördert. 1911 kam er an das Reichsgericht. Er war im II. Strafsenat tätig. Er trat 1926 in den Ruhestand. Er war der Vater des Musikwissenschaftlers Helmut Schultz.

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Der Widerstand gegen die auswärtige Staatsgewalt. (Deutsches Strafgesetzbuch, Abschnitt VI.), Diss. Berlin 1881, Magdeburg 1881.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 377
  • Wolfgang Hütt: Hintergrund: mit den Unzüchtigkeits- und Gotteslästerungsparagraphen des Strafgesetzbuches gegen Kunst und Künstler, 1900-1933, Henschelverlag, 1990, S. 405