Rennklausel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Rennklausel ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht. Damit werden im Bereich der Autoversicherung Leistungssausschlüsse durch das Versicherungsunternehmen geregelt, wenn der Versicherte an Rennveranstaltung teilnimmt, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.[1]

In der Vergangenheit gab es verschiedene Gerichtsurteile bezüglich der Rennklausel und ihrer Auslegung. So wurden etwa Versicherer verurteilt, Schäden bei Veranstaltungen, bei denen sog. Gleichmäßigkeitsprüfungen (d. h., es ging darum, möglichst gleichmäßige Zeiten zu fahren) durchgeführt wurden, zu übernehmen. In der Folge hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reagiert und in seinen Musterbedingungen neue Rennklauseln eingeführt, die Ausnahmen vom Versicherungsschutz auf jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken mit Ausnahme von Fahrsicherheitstrainings ausdehnten.[2]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Rennklausel auf der Website der Anwaltskanzlei mein-verkehrsrechtanwalt.de
  2. Rennklausel (Memento des Originals vom 14. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/verkehrskanzlei-decker.de auf der Website der Anwaltskanzlei Decker