Rente
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Rente bezeichnet:
- im Versicherungswesen eine Leistung aus einer privaten Rentenversicherung oder einer Invaliditätsversicherung.
- die Leistungen aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder den Zustand der Leistungsbezugs des Empfängers.
- in Deutschland die Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), verwaltet von der Deutschen Rentenversicherung
- in Österreich die Sozialversicherung, siehe Pensionsversicherungsanstalt
- in der Schweiz die Alters- und Hinterlassenenversicherung
- die Betriebsrente, siehe Betriebliche Altersversorgung
- In der Mikroökonomie unterscheidet man zwischen Konsumentenrente und Produzentenrente
- in der Volkswirtschaftslehre die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, siehe Rentenökonomie.
- in der Finanzmathematik und in der Rechtswissenschaft eine regelmäßige Zahlung, siehe Rentenrechnung
- in der Kapitalanlage einen Ertrag aus einem verzinslichen Wertpapier
Siehe auch: Rente (Wirtschaft)
[Bearbeiten] Weblinks
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |

