Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 37
Datum: 9. Dezember 1947
Kennung: S/RES/37

Gegenstand: Ablauf bezüglich Anfragen neuer Mitglieder
Ergebnis: ohne Abstimmung angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1947:
Ständige Mitglieder:

China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA

Nichtständige Mitglieder:
Australien AUS Belgien BEL Brasilien 1889 BRA
Kolumbien COL Polen POL Syrien 1932 SYR

Die Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1947 beschloss.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese Resolution befasst sich mit den Artikeln 58, 59 und 60 des Kapitels X der Charta und sieht zwei Regeln vor:

Jeder Staat, der einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen möchte, muss einen Antrag an den Generalsekretär stellen.

Der Sicherheitsrat prüft das Ersuchen und erstattet der Generalversammlung Bericht.

Ergebnis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Resolution wurde ohne Abstimmung angenommen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wikisource: United Nations Security Council Resolution 37 – Quellen und Volltexte (englisch)