Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
UN-Sicherheitsrat
Resolution 37 | |
---|---|
Datum: | 9. Dezember 1947 |
Kennung: | S/RES/37 |
Gegenstand: | Ablauf bezüglich Anfragen neuer Mitglieder |
Ergebnis: | ohne Abstimmung angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1947: | |
Ständige Mitglieder: | |
Nichtständige Mitglieder: | |
AUS BEL BRA | |
COL POL SYR |
Die Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1947 beschloss.
Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Diese Resolution befasst sich mit den Artikeln 58, 59 und 60 des Kapitels X der Charta und sieht zwei Regeln vor:
Jeder Staat, der einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen möchte, muss einen Antrag an den Generalsekretär stellen.
Der Sicherheitsrat prüft das Ersuchen und erstattet der Generalversammlung Bericht.
Ergebnis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Resolution wurde ohne Abstimmung angenommen.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wikisource: United Nations Security Council Resolution 37 – Quellen und Volltexte (englisch)