Revision
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Revision, als Verb revidieren („Rückschau“ oder „Überprüfung“ lat. re „wieder, zurück“ und videre „ansehen“) steht:
- in der Rechtswissenschaft für ein Rechtsmittel zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils oder die Überarbeitung eines Gesetzes, siehe Revision (Recht)
- in der Geschichtswissenschaft und Politikgeschichte für den Versuch, Anerkanntes in Frage zu stellen, siehe Revisionismus
- in der Wirtschaft für interne Prüfungsvorgänge, siehe Interne Revision
- in der Medizin für die erneute Durchführung einer Behandlung, siehe Revision (Medizin)
- im Bereich der elektronischen Archivierung, insbesondere im Rahmen der Archivierung kaufmännischer Daten, für Nachprüfbarkeit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, siehe Revisionssicherheit
- in der Technik für die terminmäßige Überarbeitung einer Großanlage oder einer Maschine, siehe Revisionsstand
- im Uhrmacherwesen die Wartung des Uhrwerks, siehe Revision (Uhr)
- im Bankenwesen für eine dem Vorstand direkt unterstellte, prüfende und beratende Stabsfunktion oder Stabsabteilung, siehe Revision (Bankwesen)
- im Publikationswesen für die Kontrolle automatisch erzeugter Texte, etwa nach einer computerunterstützten automatischen Übersetzung oder einer Reprodigitalisierung, siehe Korrekturlesen
- in der Druckbranche für die letzte Kontrolle vor dem Druck, siehe Revision (Druck)
- im Verlagswesen für eine bei der kritischen Edition vorgenommene Sichtung aller wichtiger Quellen, als Anhang oder als gesonderter Band veröffentlicht, siehe Revisionsbericht
- im Bibliothekswesen für eine Überprüfung des Bestandes auf Vollständigkeit und richtige Ordnung der Aufstellung, siehe Revision (Bibliothekswesen)
Siehe auch:
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