Rudolf Harmening

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Rudolf, auch Rudolph, Harmening (* 23. Juli 1892 in Bückeburg; † 1963) war ein deutscher Jurist und Ministerialbeamter.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rudolf Harmening studierte Rechtswissenschaften und wurde 1913 Gerichtsreferendar. Von 1914 bis Kriegsende war er als stellvertretender Militärgerichtsschreiber eingesetzt.

Nach dem Krieg war er von 1919 bis 1933 Mitglied der DVP. 1919 war er Gerichtsassessor im Reichsschatzministerium und ab 1920 Regierungsassessor. 1922 war er Regierungsrat im Reichsjustizministerium und wurde im gleichen Jahr bis 1926 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. 1923 war er Landgerichtsrat in der Preußischen Justizverwaltung und wurde 1926 Kommissar der Reichsregierung und Hilfsarbeiter bei der Deutschen Vertretung in New York.

1928 kam er als Regierungsrat erneut in das Reichsjustizministerium und wurde ein Jahr später hier Oberregierungsrat.

Ab März 1934 war er, ab 1935 Ministerialrat und ab 1937 Ministerialdirektor, im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, bis Mai 1942 als Leiter der Abteilung IV (Erbhof, Volkswirtschaft, Kreditwesen und Entschuldung) und ab 1938 der Abteilung IX (Koordination)[1]. Im Herbst 1939 wurde eine zehnte Abteilung für die Festigung deutschen Volkstums eingerichtet und unter die Leitung von Werner Willikens und Harmening gestellt.[2] Ab 1942 war Harmening nebenamtlich Vizepräsident des Reichserbhofgerichts.[3] Bis Kriegsende blieb er im Reichsministerium und war hier zuständig für Bauern- und Bodenrecht.

Im März 1939 trat er in die SS ein[4] und wurde 1941 SS-Obersturmbannführer[3]. Er war Verwaltungsführer des Reichsnährstands[3] und im Stab des RSHA[4].

Nach Kriegsende war er bis 1947 in der Zentralverwaltung Hannover tätig. Er sagte als Zeuge in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen über die Bedeutung des Reichsernährungsministeriums aus, machte aber nur sehr geringfügige Angaben, um die Bedeutung des Ministeriums abzuschwächen, wie Andreas Dornheim vermutet.[5] So behauptet Harmening, dass es nur acht, nicht wie richtigerweise zehn Abteilungen im Reichsernährungsministerium gab.[1]

Harmening war eigentlich durch den Verwaltungsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als Stellvertreter von Walter Strauß und Leiter der Dienststelle des Währungsamtes vorgesehen. Aufgrund seiner Belastung in der NS-Zeit wurde er aber kritisch gesehen. So stellte sich Adolf Arndt gegen die Einsetzung von Harmening und auch Strauß sah sich in der Haushaltsdebatte des Rechtsamtes zu einer Stellungnahme zum Vorgang veranlasst. Im Entnazifizierungsverfahren war er in die Kategorie III (minderbelastet) eingestuft worden, hatte aber im Berufungsverfahren seine Entlastung von den Vorwürfen erhalten. Es kam zu einer Überprüfung der Person Harmening durch den Politischen Prüfungsausschuss des Wirtschaftsrates, welche Anfang September 1948 mit einer Ablehnung Harmenings als stellvertretender Leiter, aber einer Fürsprache zur Anstellung als Ministerialrat im Rechtsamts als Zwischenstand endete. Mitte November 1948 lehnte der Ausschuss aber jegliche Einstellung Harmenings ab, da die Befürchtung bestand, dass er doch als stellvertretender Amtsleiter auftreten könnte. Strauß brachte den Fall vor den Hauptausschuss des Wirtschaftsrates, um doch eine Anstellung Harmenings zu erreichen. Am 2. März 1949 wurde die Einstellung Harmenings mehrheitlich durch den Hauptausschuss endgültig abgelehnt.[4]

Er war Mitautor mehrerer Bücher und Gesetzeskommentare und war Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt.

Werke (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • gemeinsam mit Franz Schlegelberger: Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen vom 16. Juli 1925. Vahlen, Berlin 1925.
  • gemeinsam mit Erwin Pätzold: Reichswirtschaftsgesetze. Vahlen, Berlin, 1931.
  • Die Währungsgesetze. Biederstein, München, 1949; in mehreren Auflagen, letzte Auflage 2023.
  • gemeinsam mit Erwin Pätzold: Die landwirtschaftliche Schuldenregelung und Zinssenkung des landwirtschaftlichen Realkredits. Vahlen, Berlin, 1933; in mehreren Auflagen.
  • gemeinsam mit Pierre Baudouin-Bugnet, Hugo Neumann: Gutachten zur Rückerstattung. Jus-Verlagsgesellschaft, 1950.
  • Hypothekengewinnabgabe. Verlag C. H. Beck, München, 1953; in mehreren Auflagen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Andreas Dornheim: Beamte, Adjutanten, Funktionäre: Personenlexikon zum Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Reichsnährstand. Kohlhammer Verlag, 2021, ISBN 978-3-17-040087-0, S. 24.
  2. Andreas Dornheim: Beamte, Adjutanten, Funktionäre: Personenlexikon zum Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Reichsnährstand. Kohlhammer Verlag, 2021, ISBN 978-3-17-040087-0, S. 25.
  3. a b c Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945? Nikol, 2016, ISBN 978-3-86820-311-0, S. 226.
  4. a b c Markus Apostolow: Der »immerwährende Staatssekretär«: Walter Strauß und die Personalpolitik im Bundesministerium der Justiz 1949–1963. Vandenhoeck & Ruprecht, 2018, ISBN 978-3-647-35694-5, S. 34.
  5. Andreas Dornheim: Beamte, Adjutanten, Funktionäre: Personenlexikon zum Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Reichsnährstand. Kohlhammer Verlag, 2021, ISBN 978-3-17-040087-0, S. 23.