Ruhender Verkehr

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Geparkte Fahrzeuge zählen als „ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte bzw. haltende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet – im Gegensatz zum „fließenden Verkehr“, der auch den „Stau“ beinhaltet.

In den Straßenbaurichtlinien werden Flächen und Einrichtungen, die dem Abstellen von Fahrzeugen dienen, als Anlagen des ruhenden Verkehrs bezeichnet: Dazu zählen Parkflächen im öffentlichen Straßenraum, allgemein zugängliche Parkplätze, Parkbauten wie Parkhäuser und Garagen sowie private Abstellflächen. Die Gesamtheit der verfügbaren Flächen für den ruhenden Verkehr wird Parkraum genannt.

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