Sacrosanctae

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Mit der päpstlichen Bulle Sacrosanctae wurde am 3. März 1298 der Liber Sextus, der dritte Teil des Corpus Iuris Canonici, durch Papst Bonifatius VIII. promulgiert.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Papst Bonifatius VIII. (1294–1303) hatte den Auftrag erteilt, die Dekretalen, die sich nicht in der von Papst Gregor IX. (1227–1241) zusammengestellten Sammlung Liber Extra befanden, auf ihre Gültigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen. Die von ihm eingesetzte Kommission arbeitete zwischen den Jahren 1296–1298 und sollte zusätzlich Zweifelsfragen und Widersprüche der bis dahin bestehenden Gesetze beseitigen. Mit der päpstlichen Bulle Sacrosanctae vom 3. März 1298 versandte Bonifatius VIII. das Dokument mit dem Namen Liber Sextus Decretalium an die Universitäten von Bologna und Paris.[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Johann Friedrich von Schulte: § 7.3. Der Liber Sextus des Bonifatz VIII. In: derselbe: Die Geschichte der Quellen und Literatur des canonischen Rechts. Drei Bände. Enke, Stuttgart 1875–80, Bd. 2, S. 34–44, S. 35.