Schilling (Einheit)

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Der Schilling, neben der Münzbezeichnung, als Maß (Rechnungseinheit), gehörte zu drei verschiedene Gruppen der modernen Maßzuordnung und das wären Stück, Volumen und Gewicht. Er kann als europäische Maß angesehen werden, denn in Böhmen, Bayern, Schlesien, Österreich und der Lausitz war er in seiner besonderen Anwendung bekannt.

In böhmischen Bergwerken war er ein Volumenmaß und entsprach 5 Schubkarren. Den Schilling legte man folgend fest:

  • 1 Schilling = 12 lederne wassergefüllte Schläuche = 480 Prager Pinten
  • 18 Schilling = 1 Losung Wasser

In Regensburg wandte man das Maß auf Salz an. So wankte in Bayern das Maß zwischen Stück und Gewicht

Als Stückmaß entsprach der Schilling in Österreich der Anzahl 30[1] und in Schlesien und der Lausitz die Zahl 12. Die regionale Bezeichnung war in Schlesien Schilger und in der Lausitz Schilger oder Schilk.

Aus dem karolingischen Pfund Silber zu 367 g prägte man 240 Pfennige. Zwölf Pfennige nannte man einen Schilling.[2] Der Schilling war keine Münze, sondern die Bezeichnung für ein Dutzend, also nur eine Rechnungseinheit (siehe Sachsenpfennig).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Friedrich Noback: Allgemeines Börsen- u. Kontorbuch. Band 3, Adolf Gumprecht, Leipzig 1862, S. 84.
  2. Walter Haupt: Sächsische Münzkunde, Berlin 1974, S. 12.