Schutzherrschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Schutzherrschaft ist eine rechtliche Befugnis von Staaten oder internationalen Organisationen zur Ausübung von staats- oder völkerrechtlichen Interessen (etwa als Hoheitsrecht) über fremdes Gebiet.

Sie kann verschiedenen Formen annehmen:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]