Semipräsidentielles Regierungssystem

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche
Weltkarte über die Regierungsformen
Regierungsformen der Welt

Republikanische Staatsform

██ Präsidentielles Regierungssystem

██ Präsidentielles Regierungssystem mit an das Parlament gebundener Exekutivbefugnis

██ Semipräsidentielles Regierungssystem

██ Parlamentarisches Regierungssystem

Monarchische Staatsform

██ Parlamentarische Monarchie

██ Konstitutionelle Monarchie

██ Absolute Monarchie

Sonstige

██ Einparteiensystem

██ Militärregierung

Stand: April 2006

Der Begriff semipräsidentielles Regierungssystem (andere Bezeichnung: gemischt präsidial-parlamentarisches Regierungssystem) wurde 1970 von Maurice Duverger für das politische System Frankreichs unter der Fünften Republik eingeführt. Später wurde der Begriff konzeptionell zur Bezeichnung von Mischformen zwischen parlamentarischem und präsidentiellem Regierungssystem erweitert. Er wird heute zur typologischen Einordnung der politischen Systeme einer Reihe von Staaten verwendet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Merkmale

Die Verfassung eines semipräsidentiellen Regierungssystems muss folgende Merkmale enthalten:

Damit existiert in einem semipräsidentiellen Regierungssystem wie im parlamentarischen Regierungssystem eine zweiköpfige Exekutive aus Präsident und Regierungschef. Anders als im parlamentarischen Regierungssystem wird jedoch der Regierungschef durch den Präsidenten ernannt, muss aber vom Parlament formal bestätigt oder aber zumindest durch Verzicht auf ein Misstrauensvotum toleriert werden. Gehören der Präsident und die Mehrheit der Abgeordneten gegnerischen Parteien oder Lagern an, kann sich der Präsident gezwungen sehen, einen Regierungschef aus dem gegnerischen Lager zu ernennen, weil ein Regierungschef aus seinem eigenen Lager keine Aussicht hätte, für seine Regierung eine Mehrheit im Parlament zu finden. In Frankreich wurde hierfür der Begriff Cohabitation geprägt.

Diese Machtverteilung kann zum einen zur Rivalität zwischen Präsident und Regierungschef führen, zum anderen auch zu erheblichen Verschiebungen im Machtgefüge zwischen Präsident, Regierung und Parlament je nach politischer Konstellation (d.h. zu Veränderungen der Verfassungswirklichkeit ohne Änderung des Verfassungstexts).

[Bearbeiten] Frankreich

Nach wie vor wird das politische System Frankreichs vielfach als klassisches Beispiel eines semipräsidentiellen Regierungssystems angeführt: Da hier sowohl der Präsident den Regierungschef entlassen als auch die Nationalversammlung ihn durch ein Misstrauensvotum stürzen kann, ist die Regierung vom Vertrauen beider abhängig – der Premierminister muss also mit beiden auskommen. Besonders schwierig und für die Regierungsarbeit bisweilen lähmend ist dies bei unterschiedlicher Parteizugehörigkeit.

Seit 1958 stimmten die Parteizugehörigkeit des Präsidenten und die Parlamentsmehrheit die längste Zeit überein; Phasen der Cohabitation waren die Jahre 1986-88, 1993-95 und 1997-2002.

Gerade anhand des Beispiels Frankreich wird jedoch auch die Eigenständigkeit des semipräsidentiellen Regierungssystems als Systemtyp in Frage gestellt, weil es eben keine kontinuierliche, von parlamentarischen und präsidentiellen Regierungssystemen unterscheidbare Regierungspraxis gebe. Vielmehr wechselten sich in Frankreich Phasen einer präsidentiellen Regierungspraxis bei parteipolitischer Übereinstimmung zwischen Präsident und Parlamentsmehrheit und Phasen einer parlamentarischen Regierungspraxis in Zeiten der Cohabitation ab.

[Bearbeiten] Weitere Beispiele

Seit der Etablierung der neuen osteuropäischen Systeme unterscheidet man als Unterarten je nach Machtverteilung zwischen Präsident und Parlament parlamentarisch-präsidentielle und präsidentiell-parlamentarische Regierungssysteme, wobei die Übergänge naturgemäß fließend sind.

Im präsidentiell-parlamentarischen System besitzt der Staatspräsident gerade im Hinblick auf die Regierung weitreichende Befugnisse. Typischerweise hat er die Möglichkeit, den Regierungschef oder einzelne Minister, jedenfalls im Ergebnis die gesamte Regierung, gegen den Willen der Parlamentsmehrheit zu entlassen. Beispiel hierfür war das „ersatzmonarchische“ System der Weimarer Republik: Der Reichspräsident durfte nach Artikel 48 WRV zum Zweck der inneren Sicherheit Erlasse, Verordnungen oder Notverordnungen verfügen und die Armee einsetzen. Das Parlament konnte zwar diese Entscheidungen wieder rückgängig machen, setzte sich dann aber der Gefahr aus, durch den Präsidenten nach Artikel 25 aufgelöst zu werden. Weitere Länder mit einem solchen Regierungssystem sind Russland, die Ukraine, Weißrussland, und (de jure) Österreich.

Im parlamentarisch-präsidentiellen Regierungssystem hat der Präsident dagegen zwar keine Möglichkeit, die Regierung bzw. den Regierungschef zu entlassen – dies kann, wie im parlamentarischen System, nur die Parlamentsmehrheit. Er hat jedoch deutlich weitreichendere Befugnisse als in diesem, beispielsweise häufig ein eigenständiges Verordnungsrecht.

[Bearbeiten] Quellen

  • Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze, Suzann S. Schüttemeyer (Hg.) 1998: Lexikon der Politik. Band 7: Politische Begriffe, München: Beck.
  • Udo Kempf (1999): "Das politische System Frankreichs", in: Wolfgang Ismayr (Hg.): Die politischen Systeme Westeuropas. 2., aktualisierte Auflage; Opladen: Leske+Budrich.
Persönliche Werkzeuge