Sicherheitsberater-Richtlinie

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Flagge der Europäischen Union

Richtlinie 96/35/EG

Titel: Richtlinie 96/35/EG des Rates vom 3. Juni 1996 über die Bestellung und die berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen
Datum des Rechtsakts: 3. Juni 1996
Veröffentlichungsdatum: 19. Juni 1996
Inkrafttreten: 9. Juli 1996
Anzuwenden ab: 31. Juli 1999
Außerkrafttreten: 29. Juni 2009
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Sicherheitsberaterrichtlinie (Richtlinie 96/35/EG des Rates über die Bestellung und die berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen) vom 3. Juni 1996 führte dazu, dass die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung mehrmals angepasst werden musste. Außerdem sind seit 2003 im Europäischen Übereinkommen über den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße (ADR) für alle Vertragsstaaten unter Kapitel 1.8 die Vorschriften für den Sicherheitsberater aufgeführt, so dass auch darüber die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gilt.

Die Richtlinie 96/35/EG wurde zum 29. Juni 2009 durch die Richtlinie 2008/68/EG aufgehoben.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland