Spielklassenübernahme

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Spielklassenübernahme bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Sportverein die Spielberechtigung für eine höhere Spielklasse von einem anderen Verein übernimmt.

Tischtennis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beispiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine solche Spielklassenübernahme geschah im deutschen Profi-Tischtennis 2009, als der Verein TTV Gönnern, der bis dahin in der höchsten deutschen Spielklasse DTTL spielte, sich vom Profisport zurückzog und die Spielberechtigung für diese Klasse auf den bisherigen Bezirksklasseverein TG Hanau übertrug.

Bereits 2004 hatte Hannover 96 die Tischtennisabteilung des TSV Kirchrode integriert und deren Spielklassen übernommen.[1]

Voraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Voraussetzungen für eine Spielklassenübernahme in der DTTL sind in der Bundesliga-Ordnung (BLO) des DTTB[2] im Abschnitt C4.4 geregelt:

4.4 Spielklassenübernahme

Übernimmt ein Verein mit Zustimmung des jeweiligen Regional- bzw. Mitgliedsverbandes die Spielklassen eines anderen Vereins, erhält der übernehmende Verein die Teilnahmeberechtigung für die BL nur dann, wenn sämtliche Gebühren und Beiträge beglichen sind, die der übernommene Verein dem DTTB schuldet.

Im Falle einer Fusion müssen sämtliche Gebühren und Beiträge der an der Fusion beteiligten Vereine beglichen sein.“

Erforderlich ist also zuerst die Zustimmung des Mitgliedsverbandes, dem der übernehmende Verein angehört. Im obigen Beispiel hatte der hessische Verein TG Hanau die Übernahme beantragt. Daher musste der Hessische Tischtennis-Verband (HTTV) gefragt werden. Hier greift die Wettspielordnung des HTTV[3] Abschnitt 7.8.1.2:

7.8.1.2 Spielklassenübernahme bei Spaltung

Bei Spaltung eines Vereins (Abteilung) entscheidet der Spielausschuss nach Stellungnahme der unteren Instanzen über die Klassenzugehörigkeit. Eine Spaltung ist kein geschlossener Übertritt.

Eine Spielklassenübernahme ist nur möglich, wenn alle Spieler einer Mannschaft, die zur Sollstärke beigetragen haben, den bisherigen Verein verlassen haben oder deren Spielberechtigung gelöscht wurde.

Wechseln nicht alle Spieler der in Frage kommenden Mannschaft in einen Verein, sondern in verschiedene, so kann nur ein Verein die Klasse übernehmen, wenn mehr als 50 % der Spieler der betr. Mannschaft in diesen Verein gewechselt sind.“

Im Beispiel wechselten mehr als 50 Prozent der Spieler von Gönnern nach Hanau. Daher stimmte zunächst der HTTV und dann der DTTL-Ligaausschuss der Übernahme zu.

Die Satzung des Westdeutschen Tischtennisverbande WTTV verbietet eine derartige Spielklassenübernahme für Vereine, die dem WTTV angehören.[4]

Fußball[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Fußball kommt eine Spielklassenübernahme in Betracht, wenn Vereine fusionieren oder wenn sich die Fußballabteilung ausgliedert und einem neuen Verein anschließt. Voraussetzung für eine Spielklassenübernahme ist, dass die meisten Spieler des bisherigen Vereins im neuen Verein aktiv werden. Der neue Verein muss die Spielklassenübernahme beim zuständigen Verband fristgemäß beantragen.[5]

Ein Beispiel ist die Frauenmannschaft des MSV Duisburg, die am 1. Januar 2014 die Spielerinnen des insolventen Vereins FCR 2001 Duisburg übernahmen. Der DFB hatte am 27. Dezember 2013 der Übertragung der Spielrechte zugestimmt. (siehe dazu FCR 2001 Duisburg#Insolvenz und Ende des FCR und MSV Duisburg (Frauenfußball)#Gründung der Abteilung)

Handball[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die zuständigen Handballverbände können das Spielrecht eines Vereins, der den Spielbetrieb einstellt oder sich auflöst, einem anderen antragstellenden Verein übertragen. Von dieser Regelung sind jedoch die 1. Bundesliga, 2. Bundesliga und Regionalliga ausgenommen.

Im Falle der Gründung einer Spielgemeinschaft oder dem Zusammenschluss von mehreren Vereinen zu einem neuen Verein, verbleiben die Mannschaften der alten Vereine in ihren Spielklassen, jedoch darf in einer Spielklasse nur eine Mannschaft des neuen Vereins (bzw. Spielgemeinschaft) vertreten sein, wobei die Landesverbände Ausnahmen zulassen dürfen.[6]

Schach[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Schach kann der zuständige Landesverband einer Mannschaft die Übernahme der Spielklasse gewähren.

Ein Beispiel ist der ehemalige Bundesligaverein SK Zähringen 1921, der bis zu seiner Auflösung 2007 in der Oberliga Baden spielte. Unter dem neuen Namen SK Freiburg-Zähringen 1887 trat das Team in Abstimmung mit dem Badischen Schachverband weiterhin in der Oberliga an.[7][8][9]

2017 übernahm der BCA Augsburg die Spielberechtigung des Augsburger Schachvereins SK 1908 Göggingen für die 2. Schachbundesliga Ost.[10]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Tischtennis: Spielklassenübernahme Gönnern – Hanau – Zeitschrift tischtennis, 2009/5 S. 33 + 2009/6 S. 20–21

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Zeitschrift tischtennis, 2020/5 Seite 30
  2. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.tischtennis.de
  3. http://www.httv.de/ourfiles/datein/Satzung/009_HB08_Wettspielordnung.pdf@1@2Vorlage:Toter Link/www.httv.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. Zeitschrift tischtennis, 2018/1 Seite 32
  5. Bestimmungen des BFV
  6. §41 der DHB-Spielordnung (Stand: 6. August 2020) (abgerufen am 16. September 2020)
  7. Satzung des SK Freiburg-Zähringen 1887 e.V. (Fassung vom 15. Juni 2007) auf Badischer Schachverband
  8. Spielklassenübernahme von SK Zähringen 1921 an SK Freiburg-Zähringen 1887 e.V.
  9. Bundesliga Ergebnisdienst Hamburg – Oberliga Baden 2007/8 auf Deutscher Schachbund
  10. Zeitschrift Schach 2020/9 S. 53 (Fußnote)