Staatsintervention

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Eine Staatsintervention bezeichnet alle Maßnahmen eines Staates, um gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse und Entwicklungen zu beeinflussen. Es geht dabei in erster Linie um Maßnahmen des Staates, die sich nicht auf die Wirtschaftsordnung bzw. die Gestaltung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen beschränken [1], sondern die direkt und situationsspezifisch (ad hoc) auf bestimmte Ereignisse reagieren.

Staatsinterventionen können globale oder selektive Eingriffe des Staates oder einzelner mit Hoheitsgewalt betrauter Institutionen bezeichnen. Diese Eingriffe in gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnungen und Abläufe erfolgen stets mit Anspruch auf eine gesamtgesellschaftlich verbindliche Geltung.

Beispiele für Staatsinterventionen sind

Eine wirtschaftspolitische Ausrichtung oder Wirtschaftspolitik, die auf weitreichenden Staatsinterventionen aufbaut, wird als Staatsinterventionismus bezeichnet.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Siehe „Staatsinterventionismus“, Brockhaus-Enzyklopädie, 21. völlig neu bearbeitete Auflage, Band 26.
  2. Vgl. FAZ 31. März 2009, S. 13 „Der Staat kauft wieder Butter und Milchpulver“
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