Staatsintervention
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Staatsintervention bezeichnet alle Maßnahmen eines Staates, um gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse und Entwicklungen zu beeinflussen. Es geht dabei in erster Linie um Maßnahmen des Staates, die sich nicht auf die Wirtschaftsordnung bzw. die Gestaltung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen beschränken [1], sondern die direkt und situationsspezifisch (ad hoc) auf bestimmte Ereignisse reagieren.
Staatsinterventionen können globale oder selektive Eingriffe des Staates oder einzelner mit Hoheitsgewalt betrauter Institutionen bezeichnen. Diese Eingriffe in gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnungen und Abläufe erfolgen stets mit Anspruch auf eine gesamtgesellschaftlich verbindliche Geltung.
Beispiele für Staatsinterventionen sind
- Protektionismus
- tarifäre Handelshemmnisse (Zölle)
- nichttarifäre Handelshemmnisse (Marktschranken)
- Subventionen
- Wirtschaftsförderung
- Bail-outs
- Abnahmegarantie bzw. gezielter Aufkauf von Produkten zur Stabilisierung des Preisniveaus etwa im Rahmen der EU-Agrarpolitik [2]
- Marktregulierung
- Teilverstaatlichung oder Verstaatlichung eines privaten Unternehmens
Eine wirtschaftspolitische Ausrichtung oder Wirtschaftspolitik, die auf weitreichenden Staatsinterventionen aufbaut, wird als Staatsinterventionismus bezeichnet.

