Sozialpolitik

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Sozialpolitik ist eine Bezeichnung für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation einzelner gesellschaftlicher Gruppen. Träger der Sozialpolitik sind vornehmlich der Staat, daneben die Gewerkschaften, NGOs, die Kirchen und Unternehmen.

Im staatlichen Bereich gehört die Sozialpolitik zu den ältesten Politikfeldern. Ihr primäres Ziel ist es, die soziale Lage benachteiligter Gruppen zu bessern, insbesondere durch eine Angleichung der Lebenschancen und Existenzbedingungen. Übergeordnetes politisches Ziel ist die Integration der sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft und damit die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung.

Im System der Wissenschaften an deutschen Universitäten ist die "Sozialpolitik" zwischen den wissenschaftlichen Disziplinen Soziologie, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft und Soziale Arbeit angesiedelt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Bereiche

Sozialpolitik hat im Kernbereich zunächst die klassischen Systeme der Sozialversicherung gegen viele Lebensrisiken der abhängig Beschäftigten herausgebildet: Krankheit, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit und relativ neu Pflegebedürftigkeit.

Hinzu kommen vielerlei Maßnahmen, die sozialen Ausgleich etwa durch Kinderfreibeträge, Erziehungsgeld, Sozialhilfe und Wohngeld herstellen sollen.

Außerhalb der direkten Einkommensumverteilung befasst sich Sozialpolitik weitergehend familienpolitisch, sowie mit Arbeitsschutz, Mieterschutz und generell im Bereich der Sozialfürsorge (früher: Armenfürsorge) zur Jugendhilfe, zur Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft u. a. m.

[Bearbeiten] Träger

Träger der staatlichen Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bund, die Länder und die Gemeinden, sowie von ihnen beauftragte Anstalten und Körperschaften.

[Bearbeiten] Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland

[Bearbeiten] Industrialisierung, Urbanisierung und Soziale Frage

Durch die Industrialisierung und die damit einhergehenden gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen entstand die Notwendigkeit, soziale Sicherung und soziokulturelle Integration der Bevölkerung zunehmend durch staatliches Handeln herzustellen. Die Abwanderung großer Teile der ländlichen Bevölkerung von der dörflichen Gemeinschaft in die Städte als abhängige Lohnarbeiter bargen bei Wirtschaftskrisen die Gefahr massenhafter Verelendung (=Pauperismus), die von der traditionellen Armenfürsorge der rasch wachsenden Städte (Urbanisierung) nicht aufgefangen werden konnte. Zudem waren die Arbeitsbedingungen in den Fabriken so schlecht, dass viele der Proletarier relativ früh oder nach Arbeitsunfällen aus dem Arbeitsprozess ausscheiden mussten.

Diese Soziale Frage sowie das Anwachsen der Sozialdemokratie führten dazu, dass sich Sozialpolitik im Kaiserreich zunächst auf die Arbeiter konzentrierte, erst in der Bundesrepublik Deutschland wurden auch Teile der Selbständigen in die gesetzlichen Versicherungssysteme einbezogen.

[Bearbeiten] Der Beginn im Kaiserreich

Um den direkten Eingriff in die innerbetriebliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz) zu vermeiden, sowie die wachsende Zustimmung zu den oppositionellen Sozialdemokraten und Sozialisten umzukehren, wurde von Otto von Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts das System der Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Invaliden- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung) reichsgesetzlich geregelt. Beiträge für die Versicherung im Krankheitsfall und für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zahlten Beschäftigte und Unternehmer zu gleichen Teilen, Beiträge für die Berufsgenossenschaften die Unternehmer alleine. Der Arbeitsschutz wurde vor allem mit Blick auf die Bevölkerungspolitik (Schutz von Schwangeren sowie Kindern und Jugendlichen) ausgebaut.

In den Jahren des Kaiserreichs, insbesondere im Ersten Weltkrieg, entwickelte sich die Zuständigkeit für die Sozialpolitik aus dem Bereich der Innenministerien heraus zu eigenen Behörden bzw. Ministerien. Die Sozialpolitik war nun nicht mehr allein ein Teil staatlichen Handelns mit dem Ziel der Prävention gegen soziale Unruhen.

[Bearbeiten] Weimarer Republik

In der Weimarer Republik kam es zu einem Ausbau der Sozialversicherungen sowie zur Erweiterung sozialer Dienste und Institutionen im Bereich der Krankenfürsorge, Bildung und Schulwesen und im Bereich der Wohnungspolitik. Die Inflation, die zur Verarmung von Menschen führte, die geglaubt hatten, durch Ersparnisse für ihr Alter vorgesorgt zu haben, machte die Einrichtung einer Kleinrentnerversicherung notwendig. Dagegen hatte die Sozialversicherung der Rentnerinnen und Rentner, wenn auch mit dramatischen Einschnitten im Verlauf der Inflation selber, die ersten Jahre der Weimarer Republik schadlos überstanden. 1927 wurde nach langen Debatten - die bereits im Kaiserreich begonnen hatten - die Arbeitslosenversicherung reichsgesetzlich geregelt. Durch die Deflationspolitik des Reichskanzlers Heinrich Brüning als Antwort auf die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise wurden große Teile des Sozialversicherungssystems in ihrer Substanz gefährdet, die Leistungen für Kranke, Invaliden und Rentner wurden durch eine Politik des Sparens drastisch verringert. Obwohl die Arbeitgeber seit 1928 gegen die "Überlastung" durch die Beiträge als Teil des Bruttolohns Sturm gelaufen waren, überlebte das System der Sozialversicherungen auch diese Zeit.

[Bearbeiten] Drittes Reich

Die nationalsozialistische Regierung veranlasste unter anderem deutliche Reallohnsenkungen durch gesetzliche Lohnstopps und Zwangsarbeitsmaßnahmen. Jedoch demontierte die Regierung das System nicht insgesamt, sondern baute es in wenigen strategischen Teilen auch aus, deutete Sozialpolitik ideologisch um und instrumentalisierte sie. Die Sozialpolitik des Nationalsozialismus waren an der Ideologie der "Volksgemeinschaft" ausgerichtet. Aus ihrer Zeit stammen z. B. die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des 1. Mai als Feiertages ("Tag der Arbeit") und des Anspruchs auf Jahresurlaub, die bis heute gelten. Besonders im Blickpunkt der Förderung war dabei die Familie, um die Kinderanzahl bzw. die Bevölkerungsgröße für den Krieg zu erhöhen. Die Sozialpolitik im Nationalsozialismus war ein wichtiges Politikfeld um die Bevölkerung zu gewinnen bzw. ihre Unterstützung in Kriegszeiten nicht zu verlieren.

[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland

Im Grundgesetz wird das Sozialstaatsgebot generell in Artikel 20 Abs.I festgeschrieben; sozialstaatliche Grundsätze lassen sich auch aus einzelnen Geboten wie Schutz der Menschenwürde, Sozialbindung des Eigentums, Schutz von Ehe und Familie ableiten.
Auf dieser Grundlage und begünstigt durch einen wirtschaftlichen Aufschwung (Wirtschaftswunder) wurde von der Gründung bis in die Mitte der 1970er Jahre hinein in der Bundesrepublik Deutschland das Netz der sozialen Sicherungen weiter ausgebaut. 1957 wurde durch die Reform der Rentenversicherung (jährliche Erhöhung der Renten entsprechend der Erhöhung der Bruttolöhne) der bisherige Zirkel durchbrochen, dass Alter fast immer zu Armut führe.

[Bearbeiten] Sozialpolitik im internationalen Vergleich

Die deutsche Sozialpolitik ist nur ein Beispiel für die Herausbildung des Wohlfahrtsstaates in den entwickelten Industrieländern. In vielen Ländern wurden (und werden) die sozialen Sicherungssysteme gegen die Wechselfälle des Lebens aus ihrer geschichtlichen Entwicklung heraus nicht nur über Beiträge, sondern auch über den Staatshaushalt finanziert (Beispiel: skandinavische Länder, in denen allerdings auch ein bedeutender Teil der staatlichen Sozialpolitik außerhalb der Sicherungssysteme stattfindet). Andere Länder gehen erst in den letzten Jahren zur Beitragsfinanzierung über (z. B. Italien). Eine gewisse Harmonisierung findet im Rahmen der Sozialpolitik der EU statt, deren weitere Entwicklung aber schwer einzuschätzen ist.

In Großbritannien unterlag der zunächst in der Nachkriegszeit ausgebaute Wohlfahrtsstaat in den 1980er Jahren unter Margaret Thatcher erheblichen Leistungssenkungen. Das damit verbundene Sozialmodell wurde 1997 von der Labourregierung unter Tony Blair weitgehend übernommen, die besonders die Mobilisierung der von Armut und Ausgrenzung Betroffenen in den Vordergrund stellte („work for welfare“ Workfare). Eine Umverteilung gesellschaftlichen Wohlstandes ist dabei im sozialpolitischen Modell Großbritanniens nicht angestrebt.

Die USA entschlossen sich erst in der Weltwirtschaftskrise, angesichts Hunderttausender verelendeter Veteranen des Ersten Weltkrieges, zu ersten Ansätzen des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen (New Deal). Dritte-Welt-Staaten haben z. T. noch gar nicht mit dem Aufbau solcher Systeme begonnen.

[Bearbeiten] Chronik (Deutschland)

[Bearbeiten] Literatur

  • Gerhard Bäcker u.a.,Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland, 2 Bände, 4. Auflage, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-33333-5 und ISBN 978-3-531-33334-2
  • Petra Dobner: Neue Soziale Frage und Sozialpolitik. (Lehrbuch: Elemente der Politik), Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2007, ISBN 9783531904764
  • Ana Isabel Erdozain: Die Rolle der Öffentlichen Meinung beim Aufbau dr Sozialpolitik, in: Rolf Fechner/Lars Clausen/Arno Bammé, Öffentliche Meinung zwischen neuer Wissenschaft und neuer Religion, Profil Verlag, München/Wien 2005, S. 211-230, ISBN 3-89019-590-3
  • Frevel/Dietz: Sozialpolitik kompakt. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-13873-1
  • Manfred G. Schmidt: Sozialpolitik in Deutschland. Historische Entwicklung und internationaler Vergleich. VS (Verlag für Sozialwissenschaften), ³2005, ISBN 3-531-14880-X
  • Franz-Xaver Kaufmann: Sozialpolitisches Denken. Die deutsche Tradition, Suhrkamp, Frankfurt am Main: 2003
  • Lothar F. Neumann/Klaus Schaper: Die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland. 4. Aufl., Bonn 1998
  • Dieter Sienknecht: Sozialpolitik, EVA, Hamburg 2007, ISBN 978-3-434-46170-8
  • Georg Vobruba (Hg.): Strukturwandel der Sozialpolitik, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1990

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

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