Staatsorganisationsrecht

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Staatsorganisationsrecht ist Teilgebiet des Verfassungsrechts. Es regelt Aufbau und Funktionsweise der Staatsorgane. Moderne Verfassungen setzen sich üblicherweise aus zwei Hauptteilen zusammen: einerseits aus den Grundrechten andererseits aus dem Staatsorganisationsrecht.

Siehe auch Abschnitt Staatsorganisation im Artikel Verfassungsrecht.

Zum Staatsorganisationsrecht gehören Regelungen über die obersten Staatsorgane (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Abgeordnetengesetz, Geschäftsordnung des Bundesrates, Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, Bundesverfassungsgerichtsgesetz), das Wahlrecht (Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung, Wahlprüfungsgesetz, Europawahlgesetz), sowie das Parteiengesetz und weitere Gesetze.

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