Stefanie Theis

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Stefanie Theis (geboren 1956 in Trier) ist eine deutsche Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht. 2009 wurde sie vom Landtag Rheinland-Pfalz zur Richterin am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gewählt und 2015 wiedergewählt.

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stefanie Theis machte in Trier Abitur und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach ihren beiden Staatsexamina 1980 und 1983 ergriff die Juristin den Beruf der Rechtsanwältin. Sie spezialisierte sich auf das Bau- und Architektenrecht und erwarb 2006 die Qualifikation zur Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.[1] Ab 1996 war Stefanie Theis fünf Jahre lang an der Fachhochschule Karlsruhe als Lehrbeauftragte für Europäisches Baurecht tätig.[1] 2016 qualifizierte sie sich zur Fachanwältin für Vergaberecht.[2]

Am 4. Juni 2009 wurde Stefanie Theis zum ordentlichen nichtberufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt[3]. Am 21. Dezember 2009 wurde sie vereidigt.[1] Kurz vor Ablauf ihrer Amtszeit am 3. Juni 2015 schlug der Ältestenrat des Landtags sie erneut für eine sechsjährige Amtszeit vor und sie wurde ein zweites Mal gewählt.[4]

Seit 2010 ist die Juristin zudem Rechtsberaterin der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Sie ist auch Referentin in der Fachanwaltsausbildung und als Fortbildungsreferentin im Bau- und Vergaberecht unter anderem für die Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e. V. tätig.[5]

Auszeichnungen und Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Januar 2020: Auszeichnung als Top-Anwältin für Baurecht durch die Zeitschrift Wirtschaftswoche[6]

Ämter und Mitgliedschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Privatleben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Juristin ist mit dem Rechtsanwalt, Ministerialdirigenten a. D. und Bürgermeister a. D. Werner Theis verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Sie lebt in Hahnheim.[2][7]

Publikationen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Monographien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Axel Wirth, Stefanie Theis: Architekt und Bauherr: fallorientierte Erläuterungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag ; Abschluß, Abwicklung, Vergütung ; Rechtsprechung, Fallbeispiele, Verhaltensregeln, Ratgeber, Checklisten. Mai 1997 –, ISBN 3802804473
  • Stefanie Theis: Architekten- und Ingenieurverträge. RWS-Vertragsmuster 2. RWS Verlag Kommunikationsforum, 2., neubearbeitete Auflage 1999, ISBN 3814527011

Kommentare[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Mitautorin von: Andreas Ebert, Karlgeorg Stork, Franz Aschenbrenner (Hrsg.): Praxiskommentar zur HOAI 2013: die Modernisierung der Leistungsbilder. De Gruyter, Berlin 2015

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e Pressemitteilung Nr. 8/2009. Abgerufen am 26. April 2021.
  2. a b c d Torben Schröder: Expertenrat bei Streit am Bau. In: Mainzer Allgemeine Zeitung. 9. März 2020, abgerufen am 26. April 2021.
  3. Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M. Abgerufen am 26. April 2021.
  4. Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Wahlperiode: Drucksache 16/4936. 16. April 2015, abgerufen am 26. April 2021.
  5. Kunz Rechtsanwälte | Dr. Dr. Stefanie Theis. L.L. M. Abgerufen am 26. April 2021.
  6. Claudia Tödtmann: Alles Schlechte nachträglichBauvorhaben sind eine harte Probe für Auftraggeber und Unternehmen. Zu unterschiedlich sind die Motive der Beteiligten, zu langwierig die Projekte. Ein exklusives Ranking zeigt, welche Baurechtsanwälte Nerven und Geldbeutel schonen. In: Wirtschaftswoche. 31. Januar 2020, S. 94 –95, abgerufen am 26. April 2021.
  7. Pressemitteilung Nr. 8/2009. Abgerufen am 26. April 2021.