Tafsir

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Dieser Artikel erläutert die Koranexegese; für die Bibelübersetzung von Saadia Gaon siehe Tafsir (Bibelübersetzung).

Tafsir arabischتفسير‎ „Erläuterung, Deutung, Interpretation“, die Exegese des Korans, gehört zu den wichtigsten islamischen Wissenschaftsdisziplinen. Die klassischen Kommentare und Erläuterungen zum Text des Koran folgen dem Aufbau des Korans nach Sure/Vers (āya), wie etwa der monumentale Korankommentar von At-Tabarī, der als klassisches Beispiel eines Tafsir gilt, sich in erster Linie an der Traditionsliteratur orientiert und in einer nach Möglichkeit ununterbrochenen Überliefererkette (isnad) die exegetischen Deutungen der Generation der Gefährten des Mohammed zum Korantext präsentiert. Solche Tafsīr-Werke nennt man at-tafsīr bi-ʾl-maʾṯūr / ‏التفسير بالماثور‎, da die Exegese sowohl einzelner Wörter als auch der Koranverse mit dem konsequenten Rückgriff auf den Inhalt der Aussagen (aṯar/ pl. āṯār) der Gefährten (sahaba) erfolgt. Die traditionelle Auslegung hatte zu keinem Zeitpunkt einen inhaltlich einheitlichen Charakter: Selbst die philologischen Interpretationen des Textes – oft unter Berücksichtigung der Sprache der altarabischen Poesie – sind recht unterschiedlich. Denn nach den Gefährten des Propheten bzw. ihren unmittelbaren Nachfolgern werden von einander abweichende, oft einander widersprechende Erklärungen zu ein und demselben Koranvers überliefert.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte des Tafsir

Bei der literarhistorischen Aufarbeitung der Entwicklung dieser islamischen Wissenschaftsdisziplin lassen sich vier Perioden unterscheiden: die Anfangszeit, die klassische, die nachklassische und die moderne Periode. Zwar sind die zeitlichen Abgrenzungen dieser Perioden konkret schwer definierbar, doch können die inhaltlichen Schwerpunkte dieses Wissenschaftszweiges islamischer Gelehrsamkeit nachgezeichnet werden.

Bis in das 8. Jahrhundert hinein, als die schriftliche Fixierung der ersten exegetischen Werke erfolgte, [2] begegneten orthodoxe Kreise der Auslegung des Korantextes mit gewisser Skepsis und Ablehnung. Ahmad ibn Hanbal soll die Ansicht vertreten haben, dass die Beschäftigung mit Tafsīr, der apokalyptischen Tradition und den legendenhaften Erzählungen über die Maghazi, die Feldzüge des Propheten unbegründet und somit verwerflich sei. [3] Die Gegner dieses Wissenschaftszweiges versuchten es sogar, ihre Position durch den Koran selbst zu begründen und griffen auf folgenden Koranvers zurück:

„Und wenn du diejenigen siehst, die über unsere Zeichen plaudern, dann wende dich von ihnen ab, bis sie über etwas anderes plaudern!“

Sure 6, Vers 68: Übersetzung: Rudi Paret

Mit der gleichen Tendenz brachte man auch einen angeblichen Spruch Mohammeds in Umlauf, in dem er vor Leuten gewarnt haben soll, „die den Koran anders deuten als seine richtige Erklärung erfordert.“[4] Die einzig berechtigte und anerkannte Auslegung der Offenbarung erfolgt auf der Grundlage von „Wissen“ (ʿilm). Die Grundlagen dieses Wissens sind allerdings nicht die Ergebnisse des eigenen Denkens, sondern müssen auf die Belehrungen des Propheten selbst oder seiner Gefährten zurückgeführt werden können.[5] Derjenige dagegen, der den Koran nach seinem eigenen Gutdünken und subjektiver Meinung (Ra'y) auslegt, ist ein Ungläubiger.[6]

[Bearbeiten] Die Anfänge

Die ersten exegetischen Werke aus dem ausgehenden ersten und zweiten muslimischen Jahrhundert sind überwiegend in späteren Sammlungen (At-Tabarī, Ibn Kathir, al-Zamachschari) erhalten; letzterer bemühte sich vor allem um die philologische und weniger um die dogmatische Auslegung des heiligen Textes.

In den letzten Jahren sind bedeutende Korankommentare, die vor die Schaffungsperiode von al-Ṭabarī zu datieren sind, publiziert worden: die Exegese des Mekkaners Mudschāhid ibn Dschabr († 722), deren handschriftliches Material auf das 12. Jahrhundert zurückgeht und der Korankommentar von Muqātil ibn Sulaimān (gest. 767)[7] aus Basra; die der Edition des Werkes zugrunde gelegten Handschriften stammen ebenfalls aus dem späten 12. und 15. Jahrhundert. Die ältesten Handschriften einer Koranexegese stammen aus dem späten 9. Jahrhundert: sie sind die Abschriften vom Tafsīr-Werk des ägyptischen Gelehrten ʿAbd Allāh ibn Wahb (gest. 812), den al-Ṭabarī in seinem genannten Werk durchgehend zitiert. Drei Bände des Werkes sind erstmals zu Beginn der 1990er Jahre publiziert worden (Lit.: Abd Allah ibn Wahb).

Ebenfalls in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts ist die ursprünglich umfangreiche Koranexegese des irakischen Gelehrten aus Basra Yahyā ibn Sallām at-Taimī († 815) mit Wirkungskreis Kairouan entstanden. In seiner Anordnung folgt das Werk der Reihenfolge der Suren, behandelt aber nicht jeden Koranvers. Diese Exegese liegt gegenwärtig nur in einigen Handschriftenfragmenten in der Moscheebibliothek von Kairouan vor,[8] die erstmals der deutsche Orientalist Joseph Schacht der Öffentlichkeit vorgestellt hat.[9] Ein weiteres Werk dieses Gelehrten über Bedeutungsnuancen koranischer Termini samt ihrer Erläuterung ist 1979 in Tunis erschienen. [10]

Etwas später, aber noch vor der Entstehung des klassischen Korankommentars von at-Tabarī, verfasste der Ibadite Hūd ibn Muhkim /Ver. Muhakkam al-Hawwārī († in der Mitte des 9. Jahrhunderts) seinen Korankommentar, der in vier Bänden vorliegt.[11] Fuat Sezgin nennt ihn als „Verfasser des uns erhaltenen Qurʾānkommentars der Ibāḍiten“. [12] Der Herausgeber des Werkes hat aber nachgewiesen, dass dieses Werk einen wörtlichen Auszug aus dem oben genannten Korankommentar von Yahyā ibn Sallām darstellt, wobei der Verfasser lediglich diejenigen Passagen abänderte oder außer Betracht ließ, die mit dem ibaditischen Dogma nicht im Einklang standen. [13]

[Bearbeiten] Klassische Periode

Das monumentale Werk Dschāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āy al-Qurʾānجامع البيان عن تأويل آي القرآن ‎, DMG Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āy al-qurʾān, „Zusammenfassung der Erläuterungen zur Interpretation der Koranverse“ von At-Tabari gilt als klassischer Korankommentar.

At-Tabari kommentiert entsprechend dem uthmanischen Kodex jeden Vers. Zuerst werden lexikalische Fragen erklärt, darauf folgt die Darstellung der historischen Hintergründe der Offenbarung, ferner verschiedene traditionelle Auslegungen der Inhalte und die Erörterung der Frage der Abrogation. Abschließend gibt at-Tabari sein eigenes Urteil über die wahrscheinlichste Auslegung des betreffenden Verses an. Das Werk ist die umfangreichste Sammlung und Auswertung koranexegetischer Schriften, die heute nicht mehr erhalten sind. Fuat Sezgin vertritt die Ansicht, dass durch die Analyse der Überlieferungswege der koranexegetischen Traditionen die frühesten, in das 7. Jahrhundert zurückreichenden Aussagen der Prophetengefährten zum Korantext rekonstruiert werden können.[14] Im islamischen Schrifttum ist at-Tabarīs Koranexegese, die Ignaz Goldziher als den „Inbegriff und Höhepunkt der traditionellen Exegese“ bezeichnet, [15] die reichste Quelle zur Darstellung der Vielfalt exegetischer Inhalte in den ersten Jahrhunderten des Islams. Die 1903 in Kairo erstmals gedruckte Ausgabe umfasst 30 Bände und enthält 38.397 Hadithe, die der Verfasser mit den ihm zur Verfügung stehenden Isnaden erläutert.[16]

Die traditionelle Koranexegese, die sich bei der inhaltlichen Erörterung der Koranverse vor allem an den Aussagen der Prophetengefährten und ihrer unmittelbaren Nachfolger orientiert, ist in auch den großen Traditionssammlungen des 9. Jahrhunderts erhalten. Neben den Kapiteln des Fiqh und der Darstellung des Leben Mohammeds und seiner Zeitgenossen enthalten diese Werke auch ein Kapitel über Tafsir. Die Koranauslegung war, neben eigenständigen Werken aus der Frühzeit, ein Zweig der Hadithliteratur.[17] Das umfangreichste Kapitel koranexegetischen Inhalts verfasste al-Buchārī in seiner Sammlung authentischer (Sahīh) Traditionen, dem er ein weiteres Kapitel über die „Vorzüge des Korans“ (Faḍāʾil al-Qurʾān) anschloss. Zum großen Teil ohne Isnade und ohne erkennbare Auswahlkriterien referiert er Abschnitte aus Kommentaren und philologischen Schriften aus dem 8. Jahrhundert.[18] Dieses Kapitel hat dann Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī in seinem Kommentar zu al-Buchārīs Werk mit weiteren Materialien aus der Hadith-Literatur ergänzt.[19] Der Traditionarier an-Nasāʾī hat in seinem K. al-Sunan der Koranauslegung zwar ein eigenes Kapitel gewidmet, das er mit den „Vorzügen des Korans“ einleitet, [20] verfasste er auch eine weitere Koranexegese in zwei Bänden, deren Inhalt sich auf die historischen Hintergründe und Anlässe der Offenbarung bestimmter Koranverse beschränkt.[21]

Im 8. Band der Concordance et indices de la tradition musulmane sind in alphabetischer Reihenfolge der Surennamen alle Belegstellen koranexegetischen Inhalts zusammengestellt, die in den sechs kanonischen Büchern Erwähnung finden. [22]

[Bearbeiten] Moderne Periode

Seit dem 19. Jahrhundert herrscht unter muslimischen Autoren, welche weiterhin Tafsir-Werke verfassen, das Bestreben nach inhaltlicher Vereinfachung. Ziel ist dabei, die Texte einem Publikum zugänglich zu machen, das einerseits zunehmend alphabetisiert ist, andererseits jedoch nicht unbedingt auf dem Gebiet religiöser Exegese ausgebildet ist. Dies hat zur Folge, dass in modernen Tafsir-Werken weniger grammatikalische als vielmehr theologische und rechtliche Fragen behandelt werden, wobei oftmals von klassischen Definitionen dieser Bereiche abgewichen wird und stattdessen allgemein verbindliche moralische Richtlinien für individuelles und soziales Verhalten aufgestellt werden. Berühmtestes Beispiel für einen zeitgenössischen Korankommentar ist das 1954 erschienene 30-bändige Werk Fi zilal al-qur'an (في ظِلال القُرآن) (Im Schatten des Korans) von Sayyid Qutb, welcher der Salafiyya-Bewegung zuzurechnen ist. Ein etwas früheres Beispiel ist Tafsīr al-manār von Muhammad Abduh und seinem Schüler Raschid Rida, zwei bedeutenden Vertretern der islamischen Reformbewegung im frühen 20. Jahrhundert.

Zudem ist wichtig festzuhalten, dass heutzutage Tafsir-Werke immer weniger ausschließlich in arabischer Sprache geschrieben werden. Schon in früheren Jahrhunderten hatte es persische oder auch malaysische Korankommentare gegeben, die meistens auf Übersetzungen aus dem Arabischen beruhten. Heute wird zunehmend das Bedürfnis erkannt, die Koraninterpretationen im Lichte der individuellen Entwicklungen der einzelnen islamischen Länder darzulegen.

[Bearbeiten] Gattungen

Ignaz Goldziher hat in seinem heute noch wegweisenden Werk Die Richtungen der islamischen Koranauslegung (1920) die Entstehung und Entwicklung der Koranexegese erstmals dargelegt und dabei die primären Stufen der Koranauslegung, ferner die dogmatischen, mystischen und sektiererischen Richtungen der Exegese inhaltlich erörtert. John Wansbrough (1977) unterscheidet bei der Analyse der ältesten im Druck zugänglichen Korankommentare und ihrer inhaltlichen Struktur fünf Gattungen der Koranexegese in ihrer chronologischen Reihenfolge: erzählend- erbaulicher Kommentar („haggadic commentary“); schari'a-orientierter Kommentar („halakhic commentary“); philologisch-textgeschichtlicher Kommentar („masoretic commentary“); rhetorisch-stilistischer Kommentar („rhetorical commentary“) und allegorischer Kommentar („allegorical commentary“).[23]

[Bearbeiten] Philologische Koranexegese

Die Auslegung des Korantextes nach philologischen Gesichtspunkten ist in zwei alten Dokumenten dieser Gattung, in einem arabischen Sprachlexikon von Chalil ibn Ahmad (†791), im sogenannten Kitāb al-ʿAin und bei Sibawaih († gegen 796) belegt. Beide Schriften behandeln die arabische Hochsprache, die Poesie der Poesie der Dschahilyya und den Korantext mit Hinweisen auf den zeitgenössischen Sprachgebrauch im 8. Jahrhundert, um Begriffe sowohl der Poesie als auch des Korans zu erläutern. Diese in der Koranexegese selbständige Gattung, in deren Mittelpunkt die Erklärung koranischer Lexeme steht, nennt man gharāʾib al-Koran / ‏غرائب القرآن ‎ / ġarāʾibu ʾl-Qurʾān /„seltsame, ungewöhnliche (Begriffe) des Korans“. In Büchern unter diesem Titel unterzog man die gesammelten Wörter einer genauen stilistischen und inhaltlichen Analyse. In vielen Fällen sind koranische Lexeme anhand der in der Frühzeit bekannten gleichlautenden Begriffe der Poesie der Dschahilyya, in der eine bestimmte Wortbedeutung noch lebendig war, erläutert worden.[24]

Die älteste Autorität auf diesem Gebiet der exegetischen Literatur ist ʿAbd Allāh ibn ʿAbbās (gest. gegen 688), dessen philologische und exegetische Erläuterungen zum Korantext in den tafsir-Werken der Folgegenerationen verarbeitet worden sind. Dass die Poesie als Hilfsmittel zur Erläuterung schwer verständlicher, in ihrer Bedeutung umstrittener Begriffe des Korans herangezogen wurde, bestätigt eine auf Ibn ʿAbbās zurückgeführte Empfehlung:„Wenn im Koran (euch) etwas fremdartig erscheint, so schlagt in der Poesie nach! Denn die Poesie ist arabisch...“ [25] Die großen Korankommentare enthalten zahlreiche Verszeilen aus der altarabischen Poesie, die als Quellen zum Verständnis koranischer Begriffe herangezogen werden. [26] In die gleiche Richtung weist auch eine dem zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab zugeschriebene Äußerung an seine Zeitgenossen: „ihr müsst euch den Gedichten der Dschāhiliyya widmen, denn dort findet sich die Exegese eueres Buches (d.i. des Korans)“. [27] Die Poesie als Hilfsmittel zur Klärung koranischer Termini hat in der exegetischen Literatur einen festen Platz; hierbei kam den im archaischen Wortschatz bewanderten Beduinen eine entscheidende Bedeutung zu. [28]

Im Werk des bereits oben genannte Muqātil ibn Sulaimān nimmt die philologische Koranauslegung feste Konturen an. Sein Werk, überliefert von einem seiner Schüler, enthält 185 Lexeme, die auf ihre Bedeutungsnuancen (wudschūh) untersucht werden. Jedem koranischen Begriff als Lemma werden die Bedeutungsnuancen angegeben, um sie dann mit den jeweiligen Koranstellen (nazāʾir) inhaltlich und stilistisch abzustimmen. Daher heißt Muqātils Werk: K. al-wudschūh wa-ʾn-nazāʾir, „Das Buch der Bedeutungsnuancen und (ihrer Entsprechungen) im Koran.“ [29]

[Bearbeiten] Die koranischen Lesarten

Die Tafsir-Literatur beschäftigt sich neben der dogmatisch-theologischen und philologischen Auslegung des Korantextes auch mit wichtigen Teilaspekten der Offenbarung: mit den koranischen Lesarten (Koranlesung: qirāʾāt / ‏قراءات‎). Die nicht-kanonischen Lesarten ( qirāʾāt schāḏḏa / schawāḏḏ ), die im sogenannten uthmanischen Kodex, zusammengestellt auf Anordnung des Kalifen Uthman ibn Affan, nicht beachtet worden sind, gingen in koranspezifische Werke ein. Bahnbrechende Studien haben auf diesem Gebiet bereits Theodor Nöldeke, Arthur Jeffery und Gotthelf Bergsträsser hervorgebracht. Einige Werke, deren Verfasser im 10. Jahrhundert gewirkt haben, liegen in der kritischen Edition von G. Bergsträsser (1938) vor. A. Jeffery (1937) hat das „Buch der Koranexemplare“ (Kitāb al-masāhif) von Ibn Abī Dāwūd as-Sidschistānī († 928)[30] herausgegeben, in dem 27 alte Koranexemplare mit ihren Lesarten zusammengestellt sind. Aus dem Kitāb Fadāʾil al-Koran (Die Vorzüge des Korans) von Abū ʿUbaid al-Qāsim ibn Sallām († 838) hat Anton Spitaler das Kapitel über die Lesarten ediert und ausgewertet.[31] Das Gesamtwerk liegt seit 1995 in zwei Bänden im Druck vor. [32]

Die Lesarten sind das Ergebnis eines langwierigen Prozesses der Vereinheitlichung des Korantextes. Nach der Beseitigung der Lesevarianten, die nicht den Textformen des uthmanischen Kodexes entsprachen, ging es darum, Lesarten nach dem Prinzip des Konsens der Korangelehrten (idschmāʿ aber nicht im juristischen Sinne)zuzulassen. Der Korangelehrte Ibn Mudschāhid († 936)[33] in Bagdad verschaffte in diesem Entwicklungsprozess sieben Lesarten des gesamten Korantextes allgemeine Gültigkeit, die auf die Varianten von sieben anerkannten Autoritäten der Rezitation in den damaligen Zentren islamischer Gelehrsamkeit des 8. Jahrhunderts zurückgingen: drei Lesarten aus Kufa und je eine aus Basra, Mekka, Medina und Damaskus. Ibn Mudschahid selbst fasste in seinem Kitāb as-Sabʿa, „Das Buch der Sieben (Lesarten)“ die sieben Parallelfassungen zusammen. Bis zum 15. Jahrhundert kamen weitere kommentierte Lesarten hinzu.[34]

Nach dem Stand der Forschung ist davon auszugehen, dass es stets eine Anzahl gleichberechtigter und nebeneinander gebrauchter Textformen gab.

„Die Vorstellung eines offiziellen Einheitstextes in jene für den Islam so schöpferischen Zeiten zurückzuprojezieren, wäre eine Verdunkelung einer seiner größten spirituellen und kulturellen Errungenschaften und ein folgenreicher Anachronismus.“

Angelika Neuwirth (1987), S. 110

At-Tabarī steht mit seinem Korankommentar in der Tradition seines Zeitgenossen Ibn Mudschāhid; er verweist an den entsprechenden Stellen der Koranverse auf die jeweiligen, damals gebräuchlichen Lesevarianten und erläutert sie sowohl nach phonetischen als auch nach inhaltlichen Aspekten.

[Bearbeiten] Beispiele von Lesarten

  • Sure 3, Vers 19 lautet im uthmanischen Exemplar und somit auch in der Druckausgabe des Korans:

„Als (einzig wahre) Religion glt bei Gott der Islam“

– Übersetzung: Rudi Paret

Im Koranexemplar von ʿAbd Allāh ibn Masʿūd,das noch im 10. Jahrhundert in Umlauf war, hieß die Stelle: „Als (einzig wahre) Religion gilt bei Gott die Hanīfiyya.“ [35] (zum Ausdruck al-Hanīfīya siehe den Art.Hanif). Arthur Jeffery hat die auf Ibn Masʿūd zurückgeführten phonetischen und inhaltlichen Varianten auf 90 Seiten zusammengestellt. Es war der oben genannte Korangelehrte Ibn Mudschāhid, der die im Lehrbetrieb von Bagdad benutzte Lesart des Ibn Masʿūd und anderer nicht-kanonischen Lesarten untersagte. Sein Zeitgenosse, der Koranleser Ibn Schanabūdh († November-Dezember 939), der Ibn Masʿūds Exemplar beim öffentlichen Gebet (im Arabischen Sprachgebrauch:fī ʾl-miḥrāb: am Mihrab)[36] rezitierte, folgte diesem Verbot erst, nachdem er im Jahre 936 vor Gericht gestellt und anschließend ausgepeitscht wurde. [37] Im Gerichtsprotokoll, das er zu unterzeichnen hatte, waren einige Koranstellen zusammengetragen, von deren Lesart er sich - unter Zwang - distanzieren musste. Im Maʿrifat al-qurrāʾ al-kibār ʿalā at-tabaqāt wa-l-aʿsārمعرفة القراء الكبار على طبقات وأعصار‎„Kenntnis der großen Koranleser nach Klassen und Epochen geordnet“ von adh-Dhahabi ist dieses Protokoll erhalten.

  • In Sure 2, Vers 158 heißt es:

„As-Safā und al-Marwa gehören zu den Kultsymbolen Gottes. Wenn einer die (große) Wallfahrt zum Haus (der Kaʿba) oder die Besuchsfahrt (ʿUmra) vollzieht, ist es für ihn keine Sünde, bei ihnen den Umgang zu machen.“

– Übersetzung: Rudi Paret

Der Korankommentator der Frühzeit Qatāda ibn Diʿāma († 735-736) berichtet in seinem Buch der Wallfahrtszeremonien (Kitāb al-manāsik) dass in einigen Koranexemplaren folgende Variante als Negation stand: „...ist es für ihn keine Sünde, bei ihnen den Umgang nicht zu machen“.[38] Diese von Qatāda dokumentierte Lesevariante des Korantextes lässt auf die umstrittene Gestaltung der Wallfahrtszeremonien in der Frühzeit schließen, [39] denn die im obigen Koranvers genannten Stätten galten bereits in der vorislamischen Zeit als Orte des Umgangs (Tawāf) während der Wallfahrtsriten, [40] die dann im Koran als islamisch sanktioniert wurden. [41]

[Bearbeiten] Die historischen Anlässe der Offenbarung

Die Erörterung der historischen Anlässe, die zur Offenbarung bestimmter Verse geführt haben (asbāb an-nuzūl / ‏أسباب النزول‎), wird schon in der Prophetenbiographie von Ibn Ishāq detailliert dargelegt. Nach der Beschreibung der Schlacht von Badr widmet Ibn Ishāq ein Kapitel über diesen historischen Hintergrund für die Offenbarung der Sure 8 (al-Anfāl): „nachdem die (Schlacht) von Badr zu Ende war, offenbarte Gott darüber im Koran die gesamte Sure über die Beute (al-anfāl).“ In diesem Stil fügt Ibn Ishāq jedem bedeutenden Ereignis aus der Zeit der Prophetie einen Abschnitt hinzu, in dem er diejenigen Koranverse in vollem Umfang zitiert, die mit dem betreffenden historischen Fall im Zusammenhang stehen.

„Die unter dem Namen Asbāb al-nuzūl gehenden Werke unterscheiden sich von den Kommentaren dadurch, dass sie nur das auf Veranlassung der Offenbarungen bezügliche Material enthalten. Da dieses aber den religionsgeschichtlich wie literargeschichtlich wichtigsten Teil der Kommentare ausmacht...begreift es sich leicht, wie gross der Wert dieser Bücher für die Forschung ist.[42]

Friedrich Schwally

At-Tabarī verarbeitet die historischen Anlässe der Entstehung der Koranverse in seinem umfassenden Korankommentar nach älteren Quellen. Die wahrscheinlich erste monographische Abhandlung, die auch den Titel Asbāb nuzūl al-Qurʾān, Gründe der Offenbarung des Korans, trägt, verfasste der Koranexeget al-Wāhidī, ʿAlī ibn Aḥmad (†1075)[43] aus Nischapur.[44] Ignaz Goldziher bezeichnet das Werk als die klassische Form dieser Wissenschaftsdisziplin im Rahmen der Koranauslegung. [45] Ibn an-Nadīm und andere Bibliographen des Mittelalters führen weitere Werke dieser Gattung an, die heute nicht mehr erhalten sind.[46] Der Verfasser zitiert den Anfang der zu erörternden Koranverse und stellt ihre Entstehung durch die Schilderung der historischen Anlässe dar, wobei er seine Quellen in der ununterbrochenen Kontinuität der Überlieferungsketten auf den Propheten Mohammed selbst oder auf seine Zeitgenossen zurückführt.

Der vielseitige Gelehrte as-Suyūtī († 1505) verfasste sein „Lubāb an-nuqūl fī asbāb an-nuzūl“ , Das Wesentliche bei der Überlieferung der Gründe der Offenbarung, das schon zu Lebzeiten des Verfassers große Popularität genoss. Die Vorlage von As-Suyūtīs Buch war die Arbeit von al-Wāhidī, die er mit weiteren Quellen, vor allem durch die sechs kanonischen Hadithsammlungen und deren Kommentare aus dem 10 und 11. Jahrhundert ergänzte. Es ist am Rand vom Tafsīr al-Dschalālain abgedruckt und mehrfach publiziert. worden. [47]

[Bearbeiten] Die Abrogation von Koranversen

Die Frage der Abrogation eines oder mehrerer Koranverse durch andere Verse ‏الناسخ والمنسوخ‎ / al-nāsiḫ wal-mansūḫ ist ein weiteres Teilgebiet der Koranwissenschaften.

[Bearbeiten] Juristische Koraninterpretation

In speziellen Sammlungen hat man nur die juristisch relevanten Verse des Korans aus der Sicht des Fiqh erörtert. Diese koranexegetischen Bücher tragen meistens den Titel ahkām al-Koran / ‏أحكام القرآن ‎ / aḥkāmu ʾl-qurʾān /„Rechtsvorschriften des Korans“. Der erste, der ein solches Werk verfasste, ist asch-Schāfiʿī († 820); es ist allerdings nicht im Original, sondern in einer späten Bearbeitung aus dem 11. Jahrhundert erhalten. Das älteste, im Original vorliegende Werk unter diesem Titel stammt aus dem 9. Jahrhundert; sein Verfasser ist der Kadi der Malikiten von Bagdad Ismāʿīl ibn Ishāq al-Dschahdamī / ‏اسماعيل بن اسحاق الجهضمي‎ / Ismāʿīl b. Isḥāq al-Ǧahḍamī († 895), der die koranischen Vorschriften aus der Sicht seiner Rechtsschule erörterte. Dieses alte, allerdings nur fragmentarisch erhaltene Werk ist seit 2005 im Druck zugänglich.[48]

Ebenfalls malikitischer Prägung ist das gleichnamige Werk des andalusischen Gelehrten Ibn al-ʿArabī al-Maʿāfirī († 1148), der rituelle und juristische Vorschriften des Korans erörtert, die in der islamischen Jurisprudenz malikitischer Prägung allgemeine Gültigkeit haben.

In der Tradition der hanafitischen Rechtschule steht die Koranauslegung von al-Dschassās (* 917; † 952)[49] unter dem oben genannten Titel: Aḥkām al-Qurʾān:Rechtsvorschriften des Korans. Der hanafitische Jurist erörtert den Koran in der Reihenfolge der Suren ausschließlich nach juristischen Aspekten: die Suren des Korans teilt er in Kapitel der Jurisprudenz auf und beschränkt sich nur auf die Auslegung bestimmter Koranverse vor allem mit rechtsrelevanten und nur teilweise mit ritualrechtlichen oder dogmatischen Inhalten.

Die dogmatisch-politischen Kämpfe in der islamischen Geschichte haben auch in der Exegese ihre Spuren hinterlassen, die in der Orientalistik erstmals Ignaz Goldziher in seinem bahnbrechenden Werk Die Richtungen der islamischen Koranauslegung (Leiden 1920) systematisch dargestellt hat.

[Bearbeiten] Die „Unnachahmlichkeit“ des Korans

Ein von den obigen Disziplinen der Koranwissenschaften weitgehend unabhängiger Wissenschaftszweig, der sich mit dem Koran befasst, ist die Lehre vom Wundercharakter des heiligen Textes: i'dschas al-Koran / ‏إعجاز القرآن ‎ / iʿǧāzu ʾl-Qurʾān /„Unnachahmlichkeit des Korans“. Mehrere Koranstellen deuten darauf hin, dass die Theorie über den Wundercharakter des Korans bereits durch den Propheten Mohammed begründet wurde:

„Sag: Gesetzt den Fall, die Menschen und die Dschinn tun sich (alle) zusammen, um etwas beizubringen, was diesem Koran gleich(wertig) ist, so werden sie das nicht können. Auch (nicht), wenn sie sich gegenseitig (dabei) helfen würden.“

Sure 17, Vers 88: Übersetzung: Rudi Paret

Die Lehre über die Unnachahmlichkeit des Korans haben die Mu'taziliten, unter ihnen vor allem al-Dschahiz in seinem Werk hudschadsch al-nubuwwa / ‏حجج النبوة ‎ / ḥuǧaǧu ʾl-nubuwwa /„Beweise der Prophetie“ und al-Baqillani († 1013), einer der bedeutendsten Schüler von al-Asch'ari in seinem Die Unnachahmlichkeit des Korans wissenschaftlich begründet und entwickelt.

[Bearbeiten] Die zeitgenössische Lesart des Korans

Die allgemein bekannte Druckausgabe des Korans aus dem Jahre 1924 berücksichtigt lediglich eine Lesart und kann daher nicht als ein textus receptus des Korans betrachtet werden. Es ist erwähnenswert, dass die der Druckausgabe zugrundegelegte Lesart in Handschriften alter Koranexemplare nicht erhalten ist; sie ist vielmehr das Ergebnis des Auswertung und Rekonstruktion überlieferter Materialien aus dem Bereich der „Wissenschaft der Lesarten.“[50] Die traditionelle Gelehrsamkeit hat die nicht-kanonischen Lesarten in den Hintergrund gedrängt und „damit die Frage nach der jeweils ursprünglichen Lesart offengelassen.“ [51]

[Bearbeiten] Forschungsstand

Die Zusammenfassung über die Tafsir-Forschung in den Islamwissenschaften ist in einer detaillierten Darstellung durch Angelika Neuwirth nachzulesen. [52]

Den gegenwärtigen Stand der Forschung auf dem Gebiet der Koranexegese, unter Berücksichtigung der heute grundlegenden Studien einschließlich der kontroversen Auffassungen in islamwissenschaftlichen Kreisen hat der amerikanische Orientalist Herbert Berg (University of North Caroline at Wilmington) dargestellt und einer wertenden Kritik unterzogen.[53]

[Bearbeiten] Quellennachweise

  1. Ignaz Goldziher (1920), S. 83-84
  2. M. Muranyi (1992), S. 2ff
  3. Ignaz Goldziher (1920), S. 55-57
  4. Ignaz Goldziher (1920), S. 61
  5. Ignaz Goldziher (1920), S. 62
  6. Ignaz Goldziher (1920), S. 61-62
  7. Fuat Sezgin (1967), S. 36-37
  8. Die Angaben von Fuat Sezgin (1967), S. 39 sind zu korrigieren
  9. Joseph Schacht: On some manuscripts in the libraries of Kairouan and Tunis. in: Arabica 14 (1967), S. 233
  10. K. at-Tasārīf. Hrsg.: Hind Schalabī. Tunis 1979; Angelika Neuwirth (1987), S. 122
  11. Tafsīr Kitāb Allāh al-ʿAzīz. („Die Exegese von Gottes ehrenwertem Buch“). Hrsg.: Belhāǧǧ Saʿīd Šarīfī. Beirut 1990
  12. FuatSezgin (196), S. 41. Nr. 17
  13. Siehe die Einleitung des Herausgebers. Bd. 1, S. 32-38
  14. Fuat Sezgin (1967), S. 18-24; Angelika Neuwirth (1987, S. 122
  15. Ignaz Goldziher (1920), S. 93
  16. Herbert Berg: The Development of Exegesis in Early Islam. The Authenticity of Muslim Literature from the Formative Period. Cruzon Press 2000. S. 124-125
  17. Carl Brockelmann: Geschichte der arabischen Litteratur. Erster Supplementband. Brill, Leiden 1937. S. 330-331
  18. Fuat Sezgin (1967), S. 38
  19. Fatḥ al-bārī, Bd. 8, S. 155-744 (Kairo 1960)
  20. Bd. 5, S. 155-455 (Kairo 1965)
  21. Gedruckt in Kairo 1990
  22. Herausgegeben von Wim Raven und Jan Just Witkam). Brill, Leiden 1988, S. 342-421 (Register der Koransuren und Koranverse)
  23. Angelika Neuwirth (1987), S. 121-123
  24. Angelika Neuwirth (1987), S. 123-124; A. Rippin: Ibn ʿAbbās's Al-lughāt fī ʾl-Qurʾān. In:Bulletin of the School of Oriental and African Studies (BSOAS), Bd. XLIV (1981), S. 15-25; ders. Gharīb al-Qurʾān. In: Bulletin of the School of Oriental and African Studies (BSOAS), Bd. XLVI (1983), S. 332-333
  25. Ignaz Goldziher (1920), S. 70; Wansbrough (1977), S. 217
  26. Stefan Wild (Hrsg.): The Qurʾan as Text.Brill. Leiden 1996. S. 244-245; 248-251
  27. Ignaz Goldziher (1920), S. 69. Anm. 4; Wansbrough (1977), S. 217
  28. Siehe darüber im einzelnen: Joshua Blau: The role of the beduins as arbiters in linguistic questions. In: Journal of Semitic Studies (JSS), 8 (1963), S. 42ff.
  29. Fuat Sezgin (196), S. 37. Nr. 2; Angelika Neuwirth (1987), S. 124. Unter dem Titel K. al-aschbāh wa-ʾn-nazāʾir fī ʾl-Qurʾān al-karīm ist das Werk 1975 in Kairo erschienen
  30. Fuat Sezgin (1967) S. 14
  31. Anton Spitaler (Hrsg.): Ein Kapitel aus den Faḍāʾil al-Qurʾān von Abū ʿUbaid al-Qāsim ibn Sallām. In: Documenta islamica inedita. Berlin 1952. S. 1-24
  32. Publikationen des Ministeriums für Waqf und religiöse Angelegenheiten. Rabat/al-Muhammadiya. 1995
  33. Fuat Sezgin (1967), S. 14
  34. Angelika Neuwirth (1987), S. 108-110
  35. Arthur Jeffery: Materials for the history of the text of the Qurʾān. Leiden 1937. S. 32; W.Montgomery Watt: Bell's Introduction to the Qurʾān. Edinburgh 1970. S. 16 (Islamic Surveys 8)
  36. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. B. 3, S. 395
  37. Ignaz Goldziher (1920), S. 47; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 5, S. 127 und B. 3, S. 395
  38. (Hrsg. ʿĀmir Ḥasan Ṣabrī. Beirut 2000. S. 77-78. Nr. 34; siehe auch: Arthur Jeffery: Materials for the history of the text of the Qurʾān. The old codices. Brill. Leiden 1937. S. 28: nach dem Koranexemplar von ʿAbd Allāh ibn Masʿūd
  39. Rudi Paret: Der Koran. Kommentar und Konkordanz. Kohlhammer, Stuttgart 1980. S. 36
  40. Julius Wellhausen: Reste arabischen Heidentums. Berlin 1897. S. 77
  41. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 8, S. 756
  42. Geschichte des Qorāns. Leipzig 1919. Bd. 2. (Die Sammlung des Qorāns.), S. 182
  43. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 11, S. 48
  44. Im Orient mehrfach gedruckt. Die kritische Edition des Werkes erschien 1969 in Kairo (Hrsg.: Aḥmad Ṣaqr
  45. Ignaz Goldziher (1920), S. 305
  46. A. Rippin: The exegetical genre Asbāb an-Nuzūl: a bibliographical and terminological survey. In: Bulletin of zthe School of Oriental and African Studies (BSOAS), Bd. XLVIII (1), (1985), S. 2-11
  47. A. Rippin: The exegetical genre Asbāb an-Nuzūl: a bibliographical and terminological survey. In: Bulletin of zthe School of Oriental and African Studies (BSOAS), Bd. XLVIII (1), (1985), 9. Nr. 15
  48. Publiziert bei Dār Ibn Hazm. Beirut 2005
  49. Fuat Sezgin (1967), S. 444-445. Nr. 1.; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 2, S. 486
  50. Gotthelf Bergsträsser: Koranlesung in Kairo. In: Der Islam, Bd. 20 (1932), S. 1-42; hier S. 5ff; Bd. 21 (1933), S. 110-140; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 5, S. 127
  51. Angelika Neuwirth (1987), S. 110
  52. Koran. In: Helmut Gätje (Hrsg.): Grundriß der arabischen Philologie. Bd. II. Literaturwissenschaft. Wiesbaden 1987. S. 120-126.
  53. Herbert Berg (2000), Kapitel 3: Exegetical Ḥadīths and the Origins of Tafsīr. S. 65-105

[Bearbeiten] Literatur

  • Herbert Berg: The Development of Exegesis in Early Islam. The Authenticity of Muslim Literature from the Formative Period. Cruzon Press 2000. Kapitel 3-5. S. 65ff. ISBN 0-7007-1224-0
  • Helmut Gätje: Koran und Koranexegese. Zürich 1971.
  • Ignaz Goldziher: Die Richtungen der islamischen Koranauslegung. An der Universität Upsala gehaltene Olaus-Petri-Vorlesungen. Veröffentlichungen der „DE GEOJE-Stiftung“. No. VI. Brill, Leiden 1920
  • Arthur Jeffery: The foreign vocabulary of the Qurʾān. Baroda 1938.
  • Arthur Jeffery: Materials for the history of the text of the Qurʾān. The old codices. Cairo 1936. Leiden 1937
  • M. Muranyi (1993-1995); (1992): siehe ʿAbd Allāh ibn Wahb
  • Angelika Neuwirth: Koran. In: Helmut Gätje (Hrsg.): Grundriß der arabischen Philologie. Bd. II. Literaturwissenschaft. Wiesbaden 1987. S. 96-135
  • Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorans. Leipzig 1909–1938 (3 Bände. Bd. 3:Gotthelf Bergsträsser und Otto Pretzl: Die Geschichte des Korantexts).
  • Theodor Nöldeke: Neue Beiträge zur semitischen Sprachwissenschaft. Strassburg 1910. Zur Sprache des Korans. S. 1-30.
  • Rudi Paret: Der Koran. Übersetzung. Stuttgart 1962.
  • Rudi Paret: Der Koran. Kommentar und Konkordanz. Stuttgart 1971.
  • Andrew Rippin: The exegetical genre asbāb al-nuzūl: a bibliographical and terminological survey. In: Bulletin of the School of Oriental and African Studies (BSOAS). Band XLVIII, 1985, S. 3–15.
  • Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Bd. I, Brill, Leiden 1967, S. 3–49 (Qur'ānwissenschaften).
  • John Wansbrough: Quranic studies. Sources and methods of scriptural interpretation. Oxford University Press, Oxford 1977, ISBN 0197135889.
  • ʿAbd Allāh b. Wahb al-Qurašī: Tafsīr al-Qurʾān. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 1993–1995, ISBN 3-447-03291-X, ISBN 3-447-03688-5 (Herausgegeben und kommentiert von Miklos Muranyi).
  • ʿAbd Allāh b. Wahb al-Qurašī: Die Koranwissenschaften. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 1992, ISBN 3-447-03283-9 (Herausgegeben und kommentiert von Miklos Muranyi).

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