Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Tarifvertrag für Auszubildende der Länder
in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
Abkürzung: TVA-L BBiG
Unterzeichnung: 12. Oktober 2006
Inkrafttreten: 1. November 2006
Letzte Änderung
durch: 1)
Tarifeinigung 9. März 2013
Inkrafttreten
der letzten Änderung: 1)
1. Januar 2013
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz – (TVA-L BBiG) ist ein inhaltlich weitgehend mit dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) identischer Tarifvertrag für Auszubildende in den Landesverwaltungen in Deutschland mit Ausnahme von Berlin und Hessen, die jeweils eigene Tarifverträge abgeschlossen haben.

Für Auszubildende in Pflegeberufen gibt es eine abweichende Fassung des Tarifvertrages, den Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]