Tech Art Automobildesign

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Die Tech Art Automobildesign GmbH, teilweise auch Techart oder TECHART geschrieben, ist ein Unternehmen im Leonberger Stadtteil Höfingen. Es ist vom Kraftfahrt-Bundesamt als Kraftfahrzeughersteller anerkannt.[1] Es ist hauptsächlich im Bereich Fahrzeugtuning vor allem für Porsche-Modelle tätig. Darüber hinaus ist Tech Art als Entwickler von Kraftfahrzeugkomponenten, deren Herstellung und Vertrieb tätig. Geschäftsführer ist Benedict von Canal.[2]

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tech-Art-Werkstatt (August 2003)
Techart 996 GT Street im Straßenverkehr (März 2011)

Tech Art wurde 1987 von Thomas Behringer in Fellbach gegründet, 1989 verlegte sie ihren Sitz nach Leonberg. Mitte der 1990er Jahre machte sich das Unternehmen einen Namen mit Umbauten für die verschiedensten Autotypen angefangen von der Entwicklung entsprechender Mittelkonsolen mit Halterungen für Handys, womit sie damit zumindest für Mercedes-Modelle der erste Anbieter waren,[3] bis hin zu aufwendigen Telekommunikationslösungen für mobiles Arbeiten.[4] In einem Artikel der Frankfurter Rundschau wird ein von Tech Art getunter Porsche 911, bei dem die Leistung auf 462 PS bei nur 6000/min erhöht wurde, als schnellstes Cabrio der Welt bezeichnet.[5], Die Wirtschaftswoche berichtete 2002 in einem Artikel über die Tuningbranche über den Sonderwunsch eines Scheichs aus dem Nahen Osten, der sich von dem schwäbischen Unternehmen neben dem Fahrersitz einen Champagnerhalter sowie eine Halterung für seinen Revolver erbeten und erhalten habe.[6]

Rund um das Jahr 2000 entschied Tech Art Automobildesign, sich auf die Veredlung von Porsche-Fahrzeugen und die Herstellung sowie den Vertrieb entsprechender Komponenten einschließlich Lenkrädern und Felgen zu spezialisieren. 2010 arbeiteten bei dem Kleinserienhersteller 80 Mitarbeiter, laut eigenen Aussagen besaß das global tätige Unternehmen seinerzeit ungefähr 40 Prozent Marktanteil unter den Porsche-Tunern.[7]

Bis 2015 gab es einen Rechtsstreit zwischen Tech Art und Porsche, in dem es um die rechtlich zulässige Bezeichnung von Tuningfahrzeugen ging. Porsche sah als Hersteller seine Wort-Bild-Marke „Porsche“ durch die Werbung für ein von Tech Art modifiziertes Porsche-Fahrzeugs unter „Porsche 911 Turbo mit Techart-Umbau“ verletzt.[8] Das Verfahren musste letztlich durch den Bundesgerichtshof entschieden werden, der die in den Vorinstanzen zugunsten von Porsche ausfallenden Unterlassungsurteile aufhob (Az. I ZR 147/13).[9][10][11] In einem weiteren, ebenfalls 2015 vor dem BGH entschiedenen Verfahren ging es um kartellrechtliche Fragen, nachdem Porsche Tech Art mit einem kompletten Lieferstopp belegt hatte. Dieser Lieferstopp wurde ebenfalls verworfen, allenfalls für einzelne Komponenten könne ein Verkauf an Tech Art eingestellt werden (Az. KZR 87/13).[12]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verzeichnis der Hersteller von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern. (PDF; 1,3 MB) – alphabetisch –. Kraftfahrt-Bundesamt, S. 119, abgerufen am 18. Februar 2021.
  2. TechArt stärkt operative Führung. In: TechArt Pressemitteilung vom 05.10.2023. Abgerufen am 5. Oktober 2023.
  3. Nordwest-Zeitung: „Sichere Konsole für Mobil-Telefone zum Nachrüsten“ (1. September 1993, Seite 19)
  4. VDI nachrichten: „Auto: Mobiles Arbeiten im rollenden Büro – Mit Laptop und Faxgerät über die (Daten-)Autobahn“ (28. Februar 1997, Seite 8)
  5. Frankfurter Rundschau: „Schnellstes Cabrio der Welt“ (7. Mai 1997, Seite 48)
  6. Wirtschaftswoche: „Tuning – Dezent aufgemotzt“ (24. Oktober 2002, Seite 132)
  7. Faszination Porsche-Tuner Techart: Alles, nur nicht gewöhnlich. In: auto-motor-und-sport.de. 12. Juni 2010, abgerufen am 24. Oktober 2022.
  8. Automobilwoche: „Porsche bremst Veredler aus“ (4. Februar 2013, Seite 7)
  9. Marc Chmielewski: Techart siegt mit Kullen Müller Zinser gegen Porsche vor BGH. In: juve.de. 29. April 2015, abgerufen am 24. Oktober 2022.
  10. Nordwest-Zeitung: „Verkehrsrecht“ (24. Dezember 2015, Seite 72)
  11. SPS: Wo Porsche drunter ist, darf auch Porsche dran stehen: Recht: Tuner darf Herstellernamen nennen. In: welt.de. 2. Dezember 2015, abgerufen am 24. Oktober 2022.
  12. Marc Chmielewski: Tuning-Firma setzt sich weitgehend gegen CMS-Mandantin Porsche durch. In: juve.de. 9. Oktober 2015, abgerufen am 24. Oktober 2022.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]