Teleskopschlagstock

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Teleskopschlagstock im Einsatz bei der schwedischen Polizei.

Der Teleskopschlagstock (fälschlicherweise auch oft als Stahlrute oder Totschläger bezeichnet) ist ein, in der Regel aus Stahl oder Aluminium gefertigter Schlagstock, der sich teleskopartig auf seine volle Länge auseinanderziehen oder mit einer Schleuderbewegung expandieren lässt.

Er besteht aus mindestens zwei, meistens jedoch drei Segmenten, wobei das Griffstück als Aufnahme für die Innensegmente dient. Das Griffstück ist meistens mit Gummi oder einem anderen rutschfesten Belag überzogen. Der Teleskopschlagstock ist im eingefahrenen Zustand nicht länger als 30 cm.

Teleskopschlagstöcke gehören in vielen Ländern zur Standardausrüstung von Polizeieinheiten. Dreiteilige Teleskopschlagstöcke aus Gummi, mit einer in den Gummi eingelassenen Bleikugel am vorderen Ende, gehörten zur Dienstausrüstung der Sicherheitskräfte der DDR (zum Beispiel der VP-Bereitschaften und der Schutzpolizei).

Teleskopschlagstöcke sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, anders als die so genannten Stahlruten oder Totschläger, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen.

Das Führen von Teleskopschlagstöcken ist seit dem 1. April 2008 in Deutschland verboten. Besitz und Erwerb sind weiterhin für Personen über 18 Jahren frei. Vor dem 1. April 2008 war nur das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen für Privatpersonen untersagt.

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