Theodor Stever

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T. Stever

Theodor Stever (* 11. Oktober 1748 in Rostock; † 23. April 1834 ebenda; vollständiger Name: Johann Christian Theodor Stever) war ein deutscher Jurist. Er bekleidete bis zu seinem Tod das Amt eines Ratsherrn von Rostock.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Theodor Stever war der Sohn des Rats- und Gewettssekretärs Theodor Ernst Stever. Er studierte Jura an der Universität Rostock und arbeitete anschließend als Gehilfe im Büro seines Vaters. 1775 wurde er Advokat, 1776 Protonotar. 1801 wurde Theodor Stever zum Ratsherren gewählt.[1]

Theodor Stever war mit Justina Maria Stubbe verheiratet, sein Sohn Heinrich Kurt Stever, der 1818 nach Dorpat auswanderte, war ebenfalls Jurist. Ein Enkel ist der Kirchen- und Historienmaler Gustav Stever.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Aussage, wonach Stever im Jahr 1834 kurzzeitig bis zu seinem Tod Bürgermeister von Rostock gewesen sein soll, scheint falsch zu sein. Der regierungsamtliche Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt ihn 1834 in Rostock als Ratsherr, seinen namensgleiche Sohn als Protonotarius; im Staatskalender des Folgejahres 1835 findet sich nur noch der Sohn in unveränderter Amtsstellung.
  2. Erik-Amburger-Datenbank (Memento vom 28. November 2012 im Webarchiv archive.today) beim Institut für Ost- und Südosteuropaforschung abgerufen am 8. Dezember 2011