UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau

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Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (englisch Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) ist ein Ausschuss von 23 Experten, der seit 1982 die Einhaltung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (englisch Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) überwacht. Dazu trifft er sich zweimal im Jahr, prüft die Berichte, die die unterzeichneten Staaten alle vier Jahre abzugeben haben, und publiziert „allgemeine Aussprachen“ über das Übereinkommen. Der Ausschuss kann auch individuelle Berichte über Verletzungen des Übereinkommens prüfen und Untersuchungen machen, jedoch nur in Mitgliedstaaten des Zusatzprotokolls des Übereinkommens.

Vorsitzende des Ausschusses ist Gladys Acosta Vargas aus Peru (Stand 2021).[1]

Mitglieder des CEDAW-Ausschusses[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit seiner Gründung waren bisher 138 Personen im Ausschuss aktiv.[1] Mit dem Aserbaidschaner Elgun Safarov gehört auch ein Mann dem Ausschuss an.

Name Land im Amt bis[1]
Gladys Acosta Vargas Peru Peru 31.12.2022
Hiroko Akizuki Japan Japan 31.12.2022
Tamader Al-Rammah Saudi-Arabien Saudi-Arabien 31.12.2022
Nicole Ameline Frankreich Frankreich 31.12.2024
Marion Bethel Bahamas Bahamas 31.12.2024
Leticia Bonifaz Alfonzo Mexiko Mexiko 31.12.2024
Louiza Chalal Algerien Algerien 31.12.2022
Corinne Dettmeijer - Vermeulen Niederlande Niederlande 31.12.2024
Naéla Gabr Agypten Ägypten 31.12.2022
Hilary Gbedemah Ghana Ghana 31.12.2024
Nahla Haidar Libanon Libanon 31.12.2024
Dalia Leinarte Litauen Litauen 31.12.2024
Rosario G. Manalo Philippinen Philippinen 31.12.2024
Lia Nadaraia Georgien Georgien 31.12.2022
Aruna Devi Narain Mauritius Mauritius 31.12.2022
Ana Peláez Narváez Spanien Spanien 31.12.2022
Bandana Rana Nepal Nepal 31.12.2024
Rhoda Reddock Trinidad und Tobago Trinidad und Tobago 31.12.2022
Elgun Safarov Aserbaidschan Aserbaidschan 31.12.2022
Natasha Stott Despoja Australien Australien 31.12.2024
Genoveva Tisheva Bulgarien Bulgarien 31.12.2022
Franceline Toe Bouda Burkina Faso Burkina Faso 31.12.2022
Jie Xia China Volksrepublik Volksrepublik China 31.12.2024

Ana Peláez Narváez ist die erste Person mit einer Behinderung, die einem anderen Vertragsorgan der Vereinten Nationen als dem UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen angehört. Sie ist zugleich auch Vizepräsidentin des European Disability Forum, dem Forum der Europäischen Behindertenräte in Brüssel.[2]

Beschwerden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die bei der UNO eingereichten Beschwerden werden zuerst vom Sekretariat des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) geprüft. Dann wird die Beschwerde entweder abgelehnt oder an den CEDAW-Ausschuss weitergeleitet, wo die Beschwerde registriert und zur Stellungnahme an den betreffenden Staat weitergeleitet wird, woraufhin der betreffende Staat seinerseits die Einrede der Unzulässigkeit einbringen kann.[3]

Entscheide des CEDAW[4]
Staaten Hängige unzulässige eingestellte Verstoß Kein Verstoß Registriert
Deutschland Deutschland 1 0 0 0 0 1
Liechtenstein Liechtenstein 0 0 0 0 0 0
Osterreich Österreich 1 0 0 2 0 3
Schweiz Schweiz 0 0 0 0 0 0
Total 104 Staaten 26 17 7 15 1 67

Die Zahlen sind ohne die bereits vom Sekretariat des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) abgelehnten Beschwerden. Die einzelnen Entscheide können auch in der Datenbank der UNO abgerufen werden.[5]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Committee on the Elimination of Discrimination Against Women – Membership. In: ohchr.org. Abgerufen am 26. Dezember 2021 (englisch).
  2. Eva Lebenheim: Keinen Menschen zurücklassen. In SoVD Zeitung – Soziales im Blick Nr. 4/2022, S. 8.
  3. Handbuch die Individualbeschwerde (sinngemäß)
  4. Statistik des Ausschusses. In: www.ohchr.org. Abgerufen am 8. Juni 2017.
  5. Entscheiddatenbank der UNO