UN-Sonderberichterstatter für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

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Sonderberichterstatterin zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel SRRacism
Leitung Ashwini K. P.
Indien Indien seit 2022[1]
Gegründet 2. März 1993
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle der Sonderberichterstatterin zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (englisch Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance) wurde geschaffen, um Vorfälle zeitgenössischer Formen von Rassismus und Rassendiskriminierung von Menschen afrikanischer, arabischer und asiatischer Herkunft zu untersuchen (kurz: alle außer Menschen kaukasischer Herkunft), sowie Fremdenfeindlichkeit gegenüber Migranten, Flüchtlingen, Asylsuchenden, Angehörigen von Minderheiten und indigenen Völkern sowie anderen Opfern der Erklärung von Durban und seinem Aktionsprogramm (DDPA), da deren anerkannten Menschenrechte aufgrund von Rassendiskriminierung als grobe und systematische Menschenrechtsverletzung gilt.

Das UN-Mandat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die UN-Menschenrechtskommission schuf diese Stelle am 2. März 1993 mittels einer Resolution,[2] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[3][4] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 7. April 2017.[5]

Die Sonderberichterstatterin ist keine Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt[6][7] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[8] Der unabhängige Status der Mandatsträgerin ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[9] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[10]

Sie erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Die Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[11] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[12] Sie prüft Mitteilungen[13] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[12]. Sie macht auch Anschlussverfahren[14] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[15] für den UN-Menschenrechtsrat.[10]

Amtsinhaber[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Websites[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-racism/ms-ashwini-kp abgerufen am 1. Januar 2023
  2. Schaffung und Mandat. (Word) In: E/CN.4/RES/1993/20. UN-Menschenrechtskommission, 2. März 1993, abgerufen am 8. April 2019.
  3. UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Hrsg: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN), abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
  4. Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (PDF) In: UN-Res. 60/251. Hrsg: UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
  5. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/34/35. UN-Menschenrechtsrat, 7. April 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  6. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  8. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  9. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  10. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  13. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  14. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  15. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.