Universal Periodic Review

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Der UN-Menschenrechtsrat bzw. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen praktiziert seit dem Jahr 2007 ein Prüfverfahren, dem sich alle Mitgliedsländer regelmäßig unterziehen sollen: den sog. Universal Periodic Review (UPR). Grundlage für diese Überprüfung der Menschenrechtslage in den beteiligten Ländern sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vom jeweiligen Mitgliedsland ratifizierten Menschenrechtsabkommen sowie ggf. auch das Humanitäre Völkerrecht, welches in bewaffneten Konflikten gilt. Im aktuell dritten UPR-Zyklus (2017–2021) wurde das Prüfverfahren zu Deutschland zeitlich in das Jahr 2018 gelegt.[1]

Die Bundesrepublik Deutschland wurde bereits in den Jahren 2013[2] und 2009 jeweils in ähnlicher Weise überprüft.

Das Grundgesetz (GG) garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art. 1–17, 33, 101–104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.[3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. UPR Deutschland 2018. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 31. Januar 2022.
  2. UPR Deutschland 2013. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 31. Januar 2022.
  3. Grund- und Menschenrechte. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 27. Dezember 2018.