Unter-Seibertenrod

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Unter-Seibertenrod
Koordinaten: 50° 36′ N, 9° 9′ OKoordinaten: 50° 36′ 21″ N, 9° 8′ 50″ O
Höhe: 355 m ü. NHN
Fläche: 5,83 km²[1]
Einwohner: 225 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 39 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 35327
Vorwahl: 06645

Unter-Seibertenrod ist ein Ortsteil der Stadt Ulrichstein im mittelhessischen Vogelsbergkreis. Der Ortsteil liegt circa sechs Kilometer nordwestlich des Kernorts Ulrichstein am Oberlauf der Ohm. Mit dem Kernort verbindet ihn die Landesstraße L3073.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Evangelische Kirche Unter-Seibertenrod
Barockkanzel ev. Kirche

Ortsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Unter-Seibertenrod erfolgte im Jahr 1328 unter dem Namen Sywarterode;[1] in einer Gerichtsurkunde wird der Schöffe Grebe aus einem Ort dieses Namens genannt. Der Ort fiel im Heiliges Römisches Reich unter die Riedeselsche Gerichtsbarkeit, zu Lehen von der Landgrafschaft Hessen.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Unter-Seibertenrod:

„Unterseibertenrod (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 2 St. von Grünberg, und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Man findet 1 Kirche, 59 Häuser und 306 Einwohner, die alle evangelisch sind.“[3]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten die bis dahin selbständige Gemeinde Unter-Seibertenrod und weitere Gemeinde zum 31. Dezember 1971 freiwillig mit der Stadt Ulrichstein zur erweiterten Stadt Ulrichstein.[4][5] Für Unter-Seibertenrod wurde ein Ortsbezirk errichtet.[6]

Im Jahre 1985 feierte Unter-Seibertenrod sein 600-jähriges Bestehen.

Ein Neubaugebiet Rainbaum am Ortsrand von Unter-Seibertenrod soll neue Wohnfläche für Wochenenddomizile und auch Dauerwohnsitze für Bewohner der Metropolregion des Rhein-Main-Gebiets schaffen, die eine naturnahe Wohnlage suchen.

Verwaltungsgeschichte im Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Unter-Seibertenrod angehört(e): [1][7][8]

Gerichte seit 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Unter-Seibertenrod das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Ober-Ohmen zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. 1821 traten die Freiherren Riedesel zu Eisenbach ihre Recht am Gericht Ober-Ohmen an das Großherzogtum Hessen ab. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1822 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Unter-Seibertenrod zuständig war. Infolge der Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853[13] wurde Unter-Seibertenrod an den Sprengel des Landgerichts Ulrichstein abgetreten.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[14]

1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[15] Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben, und Unter-Seibertenrod wurde dem Amtsgericht Alsfeld zugelegt.[16]

Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einwohnerstruktur 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Unter-Seibertenrod 225 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 45 Einwohner unter 18 Jahren, 78 zwischen 18 und 49, 51 zwischen 50 und 64 und 51 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 78 Haushalten. Davon waren 18 Singlehaushalte, 21 Paare ohne Kinder und 33 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 39 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1806: 292 Einwohner, 57 Häuser[11]
• 1829: 306 Einwohner, 59 Häuser[3]
• 1867: 315 Einwohner, 56 bewohnte Gebäude[17]
• 1875: 315 Einwohner, 57 bewohnte Gebäude[18]
Ober-Ohmen: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2011
Jahr  Einwohner
1800
  
275
1806
  
292
1829
  
306
1834
  
316
1840
  
321
1846
  
320
1852
  
316
1858
  
306
1864
  
310
1871
  
315
1875
  
315
1885
  
303
1895
  
320
1905
  
323
1910
  
332
1925
  
309
1939
  
311
1946
  
462
1950
  
429
1956
  
335
1961
  
300
1967
  
301
1970
  
271
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
225
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]

Historische Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1829: 306 evangelische (= 100 %) Einwohner[3]
• 1961: 278 evangelische (= 92,67 %), 22 katholische (= 7,33 %) Einwohner[1]

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Unter-Seibertenrod besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Unter-Seibertenrod) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 71,60 %. Alle Kandidaten gehörten der „Gemeinschaftsliste Unter-Seibertenrod“ an.[19] Der Ortsbeirat wählte Wolfgang Geiß zum Ortsvorsteher.[6]

Kultur und Sehenswürdigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Evangelische Kirche stammt von 1738/1739 und ist eine der zahlreichen Fachwerkkirchen im Vogelsberg. Der flach gedeckte einschiffige Kirchenraum weist eine Empore mit Bildnissen der 12 Apostel, Christus und Maria, Moses und Isaak auf. Wertvollstes Ausstattungsstück ist eine reich ornamentierte Barockkanzel.
  • Ebenso wie die Kirche sind einige weitere Gebäude des Ortes in einer Kombination aus Schindelbauweise und Fachwerk errichtet, wie sie für die Region charakteristisch sind.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich und Martin Bast: Unter-Seibertenrod – Urkunden und Nachrichten zur Dorf- und Familiengeschichte, Selbstverlag, 1953 (Neuauflage Oktober 2009 bei Friedhelm Bast in Unter-Seibertenrod erhältlich).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Unter-Seibertenrod – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Grünberg; 1821 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Riedesel zu Eisenbach an das Landgericht über) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. Am 31. Dezember 1971 wurde Unter-Seibertenrod mit anderen Gemeinden zur neu gebildeten Stadtgemeinde Ulrichstein zusammengeschlossen.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Unter-Seibertenrod, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 4. Mai 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b c d Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 42 und 82, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  3. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 286 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 3, S. 84, Punkt 93 Abs. 28 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 367.
  6. a b Ortsbeiräte. Stadt Ulrichstein, abgerufen im März 2024.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Gerichts Ober-Ohmen anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 259 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  12. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  13. Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853,
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641)
  14. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  15. Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten
  16. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 f) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  17. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 119 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  18. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 19 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  19. Ortsbeiratswahl Unter-Seibertenrod. In: Votemanager. Stadt Ulrichstein, abgerufen im März 2024.