Usurpation (Begriffsklärung)

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Usurpation (von lat. usurpatio bzw. von lat. usurpare, eigentlich durch Gebrauch an sich reißen, widerrechtlich die Macht an sich reißen) hat heute mehrere Bedeutungen:

  • Der Begriff usurpatio bezeichnete im älteren römischen Recht die Unterbrechung einer Verjährung durch Aufhebung des Besitzstandes.
  • In der Computersicherheit wird unter Usurpation die unautorisierte Kontrolle über Teile eines Computersystems bezeichnet.
  • Als Usurpation wird auch die Anmaßung bzw. Beanspruchung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der öffentlichen Gewalt (bzw. der Macht im Staat) bezeichnet.