Verband Privater Bauherren

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Verband Privater Bauherren
(VPB)
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 10. Mai 1976
Sitz Berlin
Zweck Interessenvertretung nichtgewerblicher Bauherren, -käufer und -modernisierer
Vorsitz Thomas Penningh
Website www.vpb.de

Der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) ist Deutschlands größte und älteste Vereinigung privater Bauherren, -käufer und -modernisierer mit Sitz in Berlin und bundesweitem Netzwerk von Regionalbüros.

Der Verein vertritt die Interessen nicht-gewerblicher, selbstnutzender oder vermietender Eigentümer von Wohnimmobilien und zwar sowohl von Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern wie auch von Mehrfamilienhäusern. Er bietet eine produktneutrale Experten-Beratung an und publiziert Ratgeber. Die ursprüngliche und bekannteste Dienstleistung des Verbandes ist die Bau- und Vertragskontrolle.

Darüber hinaus ist der VPB als qualifizierte Stelle zur Einreichung von Verbandsklagen bei unlauteren AGB nach Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) eingetragen und ist als anhörungsberechtigt beim Bundestag akkreditiert.

Mitglied im VPB kann jeder werden, der sich nicht gewerblich mit der Errichtung von Bauten beschäftigt.

Der VPB ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.

Der Verband Privater Bauherren ist einer der 78 ausgewählten Verbände in Deutschland, die eine Musterfeststellungsklage durchführen dürfen.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Verein wurde am 10. Mai 1976 in Hamburg gegründet. Sein Sitz ist seit 2002 in Berlin.

Jahr Vorsitzender
1976–1980 Hartmut Gebhardt
1980–2001 Holger Schildt
2001–2004 Erich Herf
2004–2005 Jürgen B. Schrader
Seit 2005 Thomas Penningh
Jahr Geschäftsführer
1976–1980 Hartmut Gebhardt
1980–2001 Frank Staudinger
Seit 2002 Corinna Merzyn

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesamt für Justiz: Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. April 2019; abgerufen am 6. Juni 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesjustizamt.de