Verbandsgemeinde
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Verbandsgemeinden sind Gebietskörperschaften eines deutschen Bundeslandes. Es handelt sich dabei um eine Art Verwaltungsgemeinschaft mehrerer selbstständiger Gemeinden, die zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte eine neue Gebietskörperschaft, die Verbandsgemeinde, bilden.
Verbandsgemeinden gibt es seit 1969/1970 in Rheinland-Pfalz, siehe: Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz).
Ab 1. Juli 2009 auch in Sachsen-Anhalt, siehe Verbandsgemeinde (Sachsen-Anhalt)
[Bearbeiten] Siehe auch
- Samtgemeinden in Niedersachsen
- Katastralgemeinde in Österreich
- Gemeindearten

