Verhandlungsverfahren (Vergabeart)

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Das Verhandlungsverfahren ist eine Verfahrensart im deutschen Vergaberecht.

Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verhandlungsverfahren sind Verfahren, bei denen sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherige öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.

Regelungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Verhandlungsverfahren ist in der VOL/A, VOF, VOB/A, SektVO und VSVgV sowie im GWB geregelt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Malte Müller-Wrede: Das Verhandlungsverfahren im Spannungsfeld zwischen Beurteilungsspielraum und Willkür. VergabeR 2010, S. 754.
  • Malte Müller-Wrede: Verhandlungssache Auftragsvergabe – Muss es im Verhandlungsverfahren immer eine Verhandlungsrunde geben?. VergabeNavigator Sonderausgabe 2014, S. 15.