Versichertenkarte (Schweiz)

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Die einheitliche Versichertenkarte (französisch Carte d’assuré, italienisch Tessera d’assicurato, rätoromanisch Carta da persunas assicuradas[1]) ist eine Karte in Scheckkartenformat, die für die Speicherung administrativer und gesundheitsbezogener Informationen an jede in der Schweiz krankenversicherte Person seit dem Jahr 2010 ausgegeben wird. Sie stellt einen ersten Schritt in Richtung einer Gesundheitskarte dar. Ziel der Versichertenkarte ist es Abrechnungsprozesse zu vereinfachen (zwischen Versicherern sowie Ärzten, Apothekern oder Spitälern), medizinische Daten für Notfälle bereitzuhalten, sowie durch Effizienzgewinne Kosten zu sparen.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die neue Versichertenkarte ersetzt uneinheitliche, von Versicherungen ausgegebenen Plastikkarten, die als Mitgliederausweis dienten.

Gesetzliche Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 8. Oktober 2004 hat das Parlament die rechtliche Grundlage für die Einführung einer Versichertenkarte geschaffen. Der entsprechende Artikel 42a Abs. 1 im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und lautet:[3]

„Der Bund kann bestimmen, dass jede versicherte Person für die Dauer ihrer Unterstellung unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine Versichertenkarte enthält. Diese enthält den Namen der versicherten Person und eine vom Bund vergebene Sozialversicherungsnummer.“

Personenfreizügigkeitsabkommen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der Europäischen Union hat die Schweiz verpflichtet, bis Anfang 2006 in der Grundversicherung eine Versichertenkarte einzuführen, welche im Notfall zum medizinischen Leistungsbezug im europäischen Raum ermächtigt und somit das Formular E111 ersetzt.[4] Die Versichertenkarte hat das Format einer Kreditkarte und enthält rein administrative Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Versicherer, Kartennummer und Ablaufdatum.

Gespeicherte Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Versichertenkarte enthält folgende Daten:[2]

Basisdaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Optionale Daten von Versicherern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Elektronisch kann der Versicherer ausserdem folgende administrative Daten abspeichern:

  • Postadresse der versicherten Person
  • Besondere Versicherungsformen, die die versicherte Person abgeschlossen hat (z. B. HMO-Modell);
  • Angabe darüber, ob die Unfalldeckung sistiert ist (d. h. ob man bei der Krankenversicherung auch gegen Unfall versichert ist oder nicht);
  • Angaben über Zusatzversicherungen, wenn die versicherte Person damit einverstanden ist;
  • Daten der EU-Krankenversicherungskarte
  • Rechnungsadresse des Versicherers

Ausserdem werden auch nicht-persönliche, administrative Daten aufgedruckt und gespeichert:

  • Name und Kennnummer des Versicherers
  • Kennnummer der Versichertenkarte
  • Ablaufdatum der Versichertenkarte

Sofern die versicherte Person dies wünscht, können auch medizinische Daten auf der Versichertenkarte gespeichert werden.

Aufgedruckte Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf der Rückseite können die Daten der EU-Krankenversicherungskarte aufgedruckt sein. Diese umfassen Name, Vorname, eine persönliche Kennnummer (AHV-Nummer des Versicherten) und Geburtsdatum.

Funktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Mikrochip und PUK für medizinische Notfalldaten
  • Speicherung der AHV-Nummer
  • Deckungsabfrage bei Versicherern für Krankenversicherungsgesetz (Obligatorium)[5]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Amtliche Abkürzungen des Bundes. (PDF; 2,5 MB) In: admin.ch. Bundeskanzlei BK, S. 85, abgerufen am 8. April 2022.
  2. a b Bundesamt für Gesundheit: FAQ zur Versichertenkarte (Memento des Originals vom 1. Oktober 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bag.admin.ch, abgerufen am 2. Oktober 2013.
  3. admin.ch, Bundesgesetz über die Krankenversicherung, Art. 42a1 Versichertenkarte, abgerufen am 2. Oktober 2013.
  4. VeKa-Center von santésuisse liefert letzte europäische Versichertenkarte termingerecht aus (Memento des Originals vom 2. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.santesuisse.ch, abgerufen am 2. Oktober 2013.
  5. Das Angebot des VeKa-Centers für die Versicherer (Memento des Originals vom 4. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.santesuisse.ch (PDF; 243 kB) santesuisse.ch; abgerufen am 2. Oktober 2013.