Vertikale Bindung

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Unter einer vertikalen Bindung versteht man in der Ökonomie eine vertragliche Vereinbarung zwischen Akteuren der vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufe, bei der die Akteure – im Gegensatz zur vertikalen Integration – rechtlich selbständig bleiben. Als Synonym wird der Begriff Vertikalisierung verwendet.

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man unterscheidet Preisbindung, Alleinbezugsbindung, Alleinvertriebsbindung und Kopplungsvertrag.

Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorteile

Durch vertikale Bindungen lassen sich Gewinne für die Wohlfahrt erzielen. Beispielsweise wird ein doppelter Preisaufschlag verhindert und Haftungsrisiken verringert.

Nachteile

Durch vertikale Bindungen entstehen oftmals Wettbewerbsbeschränkungen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]