Vertrag von Saint-Omer

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Im Vertrag von Saint-Omer verpfändete Herzog Siegmund von Tirol am 9. Mai 1469 in Saint-Omer große Teile der österreichischen Vorlande im Breisgau und Oberelsass an den Herzog von Burgund, Karl den Kühnen. Der Vertrag legte den Grundstein für die Burgunderkriege.

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Waldshuterkrieg (1468) zwischen der Alten Eidgenossenschaft und Herzog Siegmund von Österreich-Tirol, sowie dessen vorderösterreichischem Adel wurde am 27. August 1468 durch einen Friedensvertrag (die sogenannte Waldshuter Richtung) beendet. Siegmund hatte demnach bis zum 24. Juni 1469 eine Kriegsentschädigung von 10 000 Gulden an die Eidgenossen zu bezahlen. Als Sicherheit diente den Eidgenossen Waldshut und der vorderösterreichische Schwarzwald.[1] Da Siegmund bereits stark verschuldet war, konnte er die Kriegsentschädigung nicht selbst aufbringen. Er beauftragte Markgraf Karl von Baden mit der Verwaltung der Vorlande und der Einberufung eines Landtags. Der Landtag wurde am 15. März 1469 in Neuenburg durchgeführt und bewilligte eine Vermögensabgabe von 1 % und im Vorfeld eine Kreditaufnahme zur rechtzeitigen Bezahlung der Kriegsschuld.[2] Siegmund verfolgte gleichzeitig weitere Optionen.

Er war noch nicht geneigt, den Eidgenossen die früheren Eroberungen habsburgischer Gebiete in der Schweiz definitiv zu überlassen[3] und suchte Unterstützung beim französischen König Ludwig XI., der dies jedoch ablehnte. Siegmunds Vetter Kaiser Friedrich III. war durch die Türkenabwehr und einen Aufstand in seinen Erblanden gebunden, die Reichsfürsten fanden keinen Anlass, sich wegen habsburgischer Interessen mit den Eidgenossen anzulegen.[4] Siegmund fand im Herzog von Burgund, Karl dem Kühnen, einen Verbündeten, der aber vor allem sein Eigeninteresse – Verbindung seiner nördlichen und südlichen Gebiete[5] zu einem zusammenhängenden Mittelreich im Herzen Europas – verfolgte.

Der Vertrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herzog Sigmund und Karl bei der Verpfändung. Fiktive Darstellung in der Bilderchronik von Diebold Schilling dem Jüngeren

Für die Zusage des Schutzes gegen eidgenössische Angriffe und eine Summe von 50 000 Gulden verpfändete Siegmund dem Burgunder große Teile seiner österreichischen Vorlande im Breisgau und Oberelsass, wovon allerdings schon bedeutende Gebiete und Rechte an Dritte verpfändet waren. Karl ließ sich das Recht zur Einlösung dieser verpfändeten Rechte des Habsburgers zusichern. Siegmund behielt seinerseits das Recht die verpfändeten Gebiete bei Karl wieder einzulösen, wobei in diesem Fall außer den 50 000 Gulden auch die Aufwendungen des Burgunders für die Einlösung der an Dritten verpfändeten Gebiete und Rechte bezahlt werden mussten. Da die notorischen Geldnöte der Habsburger bekannt waren, ging man allgemein davon aus, dass Karl die Pfandsumme auf das geschätzte Maximum von 180 000 Gulden hochschrauben und damit die Gebiete dauerhaft dem burgundischen Reich einverleiben würde. Konkret wurden folgen Gebiete/Rechte an Herzog Karl verpfändet:

Von einer Verpfändung des ganzen vorderösterreichischen Breisgaus kann also keine Rede sein.

Breisach und die Herrschaft Thann gehörten zunächst nicht zum verpfändeten Gebiet. Nachdem Siegmund aber mit der fristgerechten Zahlung der Kriegsentschädigung von 10 000 Gulden (gemäß Waldshuter Richtung) an die Eidgenossen Schwierigkeiten bekam, ersuchte er Karl um eine Vorab-Zahlung direkt an die Eidgenossen. Hierfür musste er dem Burgunder zusätzlich noch Breisach und die Herrschaft Thann verpfänden.[6]

Der Vertrag wurde in lateinischer Sprache abgefasst, und das ganze Vertragswerk besteht neben dem Vertrag vom 9. Mai 1469 aus einer Reihe weiterer Schreiben.

Die Übernahme der Pfandlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits am 10. April 1469 – also noch vor Unterzeichnung des Vertrags von St. Omer – hatte Karl der Kühne seinen Gefolgsmann Peter von Hagenbach zum Landvogt für die Pfandgebiete bestimmt, was aber zunächst noch geheim gehalten wurde.[7] Zunächst setzte der Burgunderherzog eine Übernahmekommission ein, deren Leitung dem Markgrafen Rudolf IV. von Hachberg-Sausenberg übertragen wurde. Peter von Hagenbach gehörte dieser Kommission auch an. Weitere Mitglieder waren:[8]

Die Übernahme der Pfandlande durch Burgund wurde am 17. August 1469 mit der Huldigung von Breisach abgeschlossen, die Markgraf Rudolf als „Verweser und Regierer der Lande“[10] entgegennahm. Die Übernahmekommission versuchte nun die von Siegmund bereits früher verpfändeten Teile der Vorlande auszulösen. Aus strategischen Gründen hatte dabei Rheinfelden mit dem Rheinübergang Priorität. Die Stadt Basel hatte das Pfand noch nicht übernommen und war bereit gegen die entsprechende Zahlung darauf zu verzichten. Markgraf Rudolf musste jedoch mehrfach um Zahlungsaufschub bitten, da der Burgunderherzog die nötigen Mittel nicht rechtzeitig zur Verfügung stellte.[11] Anfang November 1469 beendete die Übernahmekommission ihre Arbeit.

Am 20. September 1469 übernahm Peter von Hagenbach das Amt des Grand Bailli, das entspricht dem Amt eines Landvogtes, der Pfandlande, die Burgund unter der Bezeichnung pays de Ferrates et d'Auxay[12][13][14] seinem Reich eingliederte.

In Ensisheim wurde ein Regierungskollegium mit zwölf Mitgliedern eingesetzt, dessen Präsidium Hans Bernhard von Gilgenberg übernahm und damit Stellvertreter des Landvogts war. Ein Mitglied des Kollegiums war der frühere Röttler Landvogt des Markgrafen Rudolf, Peter Reich von Reichenstein.[15] Das Regierungskollegium war auch das höchste Gericht der Pfandlande.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich Witte: Zur Geschichte der Entstehung der Burgunderkriege. Cap. II. Der Vertrag von St. Omer. S. 5– Digitalisat der UB Düsseldorf
  • Heinrich Witte: Zur Geschichte der burgundischen Herrschaft am Oberrhein in den Jahren 1469 – Anfang 1473. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 40/NF 1 (1886), S. 134 im Internet Archive
  • Xavier Mossmann (Herausgeber): Cartulaire de Mulhouse. Band 3, Nr. 1375 vom 10. Juli 1469, S. 352–353 im Internet Archive
  • Joseph Chmel: Monumenta Habsburgica: Sammlung von Actenstücken und Briefen zur Geschichte des Hauses Habsburg in dem Zeitraume von 1473 bis 1576. Erste Abtheilung: Das Zeitalter Maximilian’s I. - Erster Band, Wien 1854, S. 3–8 Google-Digitalisat
  • Joseph Chmel: Monumenta Habsburgica: Sammlung von Actenstücken und Briefen zur Geschichte des Hauses Habsburg in dem Zeitraume von 1473 bis 1576. Erste Abtheilung: Das Zeitalter Maximilian’s I. - Zweiter Band, Wien 1855, S. 131–135 Google-Digitalisat
  • Joseph Chmel (Herausgeber): Fontes rerum Austriacarum. Diplomataria et Acta, 2. Band, 1850 : Urkunden, Briefe und Actenstücke zur Geschichte der Habsburgischen Fürsten K. Ladislaus Posth., Erzherzog Albrecht VI. und Herzog Siegmund von Österreich : aus den Jahren 1443–1473; aus Originalen oder gleichzeitigen Abschriften. S. 229–242 Internet Archive
  • Joseph Chmel (Herausgeber): Fontes rerum Austriacarum, Zweite Abtheilung, Diplomataria et acta. , II. Band Diplomatarium Habsburgense Seculi XV., S. 229–242 Google-Digitalisat
  • Joseph Bader: Der Neuenburger Landtag von 1469. In. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 12 (1861), S. 465–481, insbesondere S. 467 Google-Digitalisat
  • Johannes Knebel, Karl Buxtorf-Falkeisen (Herausgeber): Chronik des Kaplans Johannes Knebel aus den Zeiten des Burgunderkriegs, Erste Abtheilung, 1473–1475
  • Johann Caspar Zellweger: Urkundliche Beleuchtung der Verpfändung einiger Landschaften des Herzogs Siegmund von Östreich an Herzog Karl von Burgund und historische Reise-Notizen. In: Schweizerisches Museum für historische Wissenschaften (1838), S. 103–123; hier S. 112 ff. Digitalisat der BSB München
  • Louis Stouff: La Description de plusieurs Forteresses et Seigneuries de Charles le Teméraire en Alsace et dans la Haute Vallée du Rhin, Larose Èditeur, Paris, 1902, S. 60ff; insbesondere S. 74ff Digitalisat bei gallica
  • Louis Stouff: Origines de l'annexion de la Haute-Alsace à la Bourgogne en 1469 Internet Archive und Vertrag
  • Ch. Nerlinger: Pierre de Hagenbach et la domination bourgiugnonne en Alsace (1469–1474), Nancy 1890 Internet Archive
  • Hermann Heimpel: Burgund am Rhein und auf dem Schwarzwald : aus der Geschichte Karls des Kühnen. In: Genius, Band 2 (1949), Heft 1, S. 19–44
  • Otto Cartellieri: Zum Vertrage von St. Omer. Die Schweiz und der Oberrhein. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins Bd. 81 / NF 42 (1929) S. 629–636
  • Max A. Meier: Der Friede von Waldshut und die Politik am Oberrhein bis zum Vertrag von St. Omer. In Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 90, 1937, S. 321–384.
  • Hildburg Brauer-Gramm: Der Landvogt Peter von Hagenbach – Die burgundische Herrschaft am Oberrhein 1469–1474. (= Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft. Band 27). Musterschmidt, Göttingen 1957.
  • Gustav Tobler (Hrsg.): Die Berner Chronik des Diebold Schilling. 1468-1484. Erster Band. Bern 1897, S. 91–92 (online bei der UB Bern).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Anton Philipp von Segesser (Bearbeiter): Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede, Band 2 Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477, Meyer, Luzern 1863, Nr. 44, S. 903 (online bei der UB Düsseldorf)
  2. Joseph Bader: Der Neuenburger Landtag von 1469. In. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 12 (1861), S. 467, insbesondere S. 467 Google-Digitalisat
  3. Der Waldshuterkrieg führte praktisch zu keinen Gebietsverlusten.
  4. Siehe hierzu Meier S. 372–375
  5. Franz Quarthal: Vorderösterreich. In: Hansmartin Schwarzmaier in Verbindung mit anderen (Hrsg.): Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde herausgegeben. Ernst Klett Verlag für Wissen und Bildung GmbH, Stuttgart 1992, ISBN 3-608-91467-6., 1. Band 2. Teil, S. 644
  6. Witte S. 7
  7. siehe Witte S. 133–134
  8. Siehe Heinrich Witte: Zur Geschichte der burgundischen Herrschaft am Oberrhein in den Jahren 1469 - Anfang 1473. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 40/NF 1 (1886), S. 134 im Internet Archive und Xavier Mossmann (Herausgeber): Cartulaire de Mulhouse. Band 3, Nr. 1375 vom 10. Juli 1469, S. 352–353 im Internet Archive
  9. Carondelet, Jean — Biographie nationale de Belgique
  10. siehe Witte S. 135
  11. siehe Witte S. 139
  12. Louis Stouff: La Description de plusieurs Forteresses et Seigneuries de Charles le Teméraire en Alsace et dans la Haute Vallée du Rhin, Larose Èditeur, Paris, 1902, S. 2 Digitalisat bei gallica
  13. Alsace = Auxois siehe Georges Stoffel: Dictionnaire topographique du département du Haut-Rhin comprenant les noms de lieu anciens et modernes, Paris 1868, S. 230 Google-Digitalisat
  14. Karl Albrecht (herausgeber): Rappoltsteinisches urkundenbuch, 759–1500. Quellen zur Geschichte der ehemaligen Herrschaft Rappoltstein im Elsass, Colmar 1898, S. 580 Internet Archive
  15. siehe Witte S. 141