Vogelherd Niederschlema

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Vogelherd
Staat Deutschland
Ort Hartenstein und Bad Schlema-Wildbach
Burgentyp Höhenburg, Spornlage
Erhaltungszustand Ruine
Geographische Lage 50° 38′ N, 12° 41′ OKoordinaten: 50° 38′ 5″ N, 12° 40′ 42″ O
Höhenlage 270 m ü. NN
Vogelherd Niederschlema (Sachsen)
Vogelherd Niederschlema (Sachsen)
3D-Ansicht des digitalen Geländemodells

Mit Vogelherd Niederschlema wird eine ehemalige Spornburg bei 270 m ü. NN auf einem Felssporn über der Zwickauer Mulde östlich von Wildbach im Erzgebirge bezeichnet.

Beschreibung und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anlage befand sich etwa einen Kilometer östlich von Wildbach an der Spitze eines nach Nordosten gerichteten Bergsporns, der im Osten, Süden und Westen vom Fluss Zwickauer Mulde geschützt wird. Kaum 200 Meter westlich befindet sich auf dem benachbarten Sporn die Ruine der Isenburg. Aufgrund der topographischen Lage muss Burg Vogelherd zum Typus der Spornburgen gezählt werden. Sie besaß ein ovales Kernwerk von etwa 13 mal 15 Metern. Ungefähr vier Meter unterhalb des Kernwerks befindet sich eine umlaufende Terrasse. Am 30. April 1969 wurde die Anlage als Bodendenkmal unter Schutz gestellt.[1]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Volkmar Geupel: Die geschützten Bodendenkmale im Bezirk Karl-Marx-Stadt (= Kleine Schriften des Landesmuseums für Vorgeschichte Dresden. H. 3, ISSN 0232-5446). Landesmuseum für Vorgeschichte, Dresden 1983, S. 17.
  • TK25 Blatt 5342 Lössnitz - Ausgabe 1905
  • „Die Ruine Isenburg“, In: „Die Burg Stein bei Hartenstein und ihre Umgebung“ (Heft), Herausgeber war wohl die Stadt Hartenstein mit dem Burgmuseum Stein, keine Jahresangabe, DDR-Zeit, 44 Seiten, Isenburg S. 37–38, Karte auf S. 24–25 mit verzeichneter Isenburg und der nahen Wallburg, die hier noch nicht als „Vogelherd“ betitelt wird (Anmerkungen zur neu entdeckten Befestigungsanlage nahe der Isenburg)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Volkmar Geupel: Die geschützten Bodendenkmale im Bezirk Karl-Marx-Stadt. 1983, S. 17.