Volksabstimmungen in der Schweiz 2024

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Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2024.

Zurzeit sind in der Schweiz auf Bundesebene sechs Volksabstimmungen vorgesehen, bei zwei Urnengängen am 3. März und am 9. Juni. Dabei handelt es sich um fünf Volksinitiativen und ein fakultatives Referendum.

Als weitere mögliche Abstimmungstermine sind der 22. September und der 24. November festgelegt worden.[1]

Abstimmungen am 3. März 2024[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(provisorische Endergebnisse)

Nr. Vorlage Art Stimm-
berechtigte
Abgegebene
Stimmen
Beteiligung Gültige
Stimmen
Ja Nein Ja-Anteil Nein-Anteil Stände Ergebnis
665[2] Eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» VI 58,34 % 3'233'465 1'883'465 1'350'257 58,24 % 41,76 % 15:8 ja
666[3] Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» VI 58,10 % 3'201'749 0'809'385 2'392'384 25,28 % 74,72 % 0:23 nein

Initiative für eine 13. AHV-Rente[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Button der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) war der Ansicht, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) für viele Rentner – entgegen dem Verfassungsauftrag – nicht mehr für den Lebensunterhalt reiche. Dies gelte insbesondere für Frauen, da deren Pensionskassenrenten durchschnittlich nur halb so hoch seien wie jene der Männer. Um dies auszugleichen, reichte der SGB im Mai 2021 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass die monatliche AHV-Rente nicht nur 12-mal, sondern 13-mal pro Jahr ausbezahlt wird (in Anlehnung an den verbreiteten 13. Monatslohn), was einer Erhöhung um 8,33 Prozent entspricht. Ausserdem durfte diese Massnahme keine Senkung der Ergänzungsleistungen nach sich ziehen.

Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Initiative ab. Die Mehrkosten von vier Milliarden Franken jährlich würden die AHV-Rechnung rasch aus dem Gleichgewicht bringen, eine Mehrheit der Pensionierten sei auf die Erhöhung gar nicht angewiesen und die langfristige Sicherung der AHV habe höhere Priorität. EVP, FDP, GLP, Die Mitte, SVP und Wirtschaftsverbände teilten diese Ansicht. Für die Verfassungsänderung waren SP, Lega, MCG, Grüne und zwei abweichende SVP-Kantonalparteien. Sie waren der Meinung, dass die AHV-Renten nicht mehr mit der Inflation mithalten würden. Die Reserven seien so hoch wie nie zuvor und die AHV habe im Vergleich zu den Pensionskassen deutlich niedrigere Verwaltungskosten. Zudem seien mit den jährlich erzielten AHV-Überschüssen von über 3,5 Milliarden Franken die Mehrkosten zum grössten Teil bereits gedeckt.[4] Die Initiative wurde mit fast drei Fünfteln der Stimmen überraschend deutlich angenommen und schaffte auch das Ständemehr.

Renteninitiative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus Sorge darüber, dass die AHV-Renten mit der bestehenden Ordnung ab etwa 2030 nicht mehr finanzierbar seien und aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung die Rentner über eine immer längere Zeit unterstützt werden müssten, reichten die Jungfreisinnigen im Juli 2021 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass das Rentenalter für Männer und Frauen zwischen 2028 und 2033 zunächst schrittweise auf 66 Jahre erhöht wird. Danach sollte es bei zunehmender Lebenserwartung automatisch weiter steigen. Die Anpassung sollte jedoch nicht gleichmässig verlaufen, sondern mit einem Faktor 0,8. Dieser hätte garantieren sollen, dass man auch in Zukunft etwa 20 Prozent seines Lebens in der Rente verbringen kann.

Von den grossen Parteien unterstützten nur FDP und SVP die Initiative. Ihnen gegenüber standen der Bundesrat und mit deutlicher Mehrheit auch beide Kammern des Parlaments, insbesondere die Parteien EVP, GLP, Grüne, MCG, Die Mitte und SP. Die Gegner der Initiative hielten den vorgeschlagenen Automatismus für zu starr, da die Entwicklung der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitszustands der Bevölkerung nicht beachtet werde. Ebenso sei es nicht angebracht, das Rentenalter wieder zu erhöhen, noch bevor die im September 2022 beschlossene Rentenaltererhöhung bei den Frauen überhaupt umgesetzt sei. Zudem führe der Automatismus dazu, dass die Frage des angemessenen Rentenalters der politischen Diskussion praktisch entzogen würde, was nicht der politischen Tradition der Schweiz entspreche.[4] Die Initiative erhielt nur knapp ein Viertel aller Stimmen und wurde somit abgelehnt.

Abstimmungen am 9. Juni 2024[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nr. Vorlage Art Stimm-
berechtigte
Abgegebene
Stimmen
Beteiligung Gültige
Stimmen
Ja Nein Ja-Anteil Nein-Anteil Stände Ergebnis
667 Eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien
(Prämien-Entlastungs-Initiative)»
VI
668 Eidgenössische Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» VI
669 Eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» VI
670 Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
(Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
FR

Abstimmungen am 22. September 2024[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits bekannt ist, dass die Biodiversitätsinitiative zur Abstimmung kommt.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundeskanzlei BK: Blanko-Abstimmungstermine. Abgerufen am 28. Januar 2024.
  2. Vorlage Nr. 665. Bundeskanzlei, 3. März 2024, abgerufen am 2. März 2024.
  3. Vorlage Nr. 666. Bundeskanzlei, 3. März 2024, abgerufen am 2. März 2024.
  4. a b Volksabstimmung 3. März 2024 (Abstimmungsbüchlein). (PDF; 742 KB) Bundeskanzlei, 2024, abgerufen am 3. März 2024.