Vorlage:§§§/juris

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Diese Vorlage ist eine interne Vorlage, die nicht direkt in Artikel, sondern insbesondere in Vorlage:§, Vorlage:§§, Vorlage:Art. einzubinden ist.

Sie nimmt die Umsetzung des Wikipedia-internen Identifizierers für eine Rechtsvorschrift in das entsprechende Pfad-Segment der URL www.gesetze-im-internet.de vor.

  • Letzteres wechselt ab 2012/2013, insbesondere indem ein Unterstreichungsstrich mit Jahreszahl an die Abkürzung angehängt wird.
  • Die Artikel in der Wikipedia sollen dauerhaft denselben Identifizierer verwenden. In aller Regel ist das die amtliche Abkürzung; mit Groß- und Kleinschreibung nach Belieben.

Diese Untervorlage ist bewusst einfach gehalten und soll Juristen die übersichtliche Wartung der Identifizierer erleichtern.

Bei einer Namenskollision zwischen Bezeichnern in unterschiedlichen Rechtsgebieten, die auf der Website über unterschiedliche Jahreszahlen vermieden wird, lassen sich eindeutige und selbsterklärende Wikipedia-interne Identifizierer prägen.

Parameter[Quelltext bearbeiten]

1
Bezeichner in Kleinschreibung.
Die Kleinschreibung ist über die Funktion {{lc:}} in der einbindenden Vorlage sicherzustellen.

Ergebnis

Pfad-Segment der URL in Kleinschreibung.
Wenn eine Umsetzung des Identifizierers erfolgt, ist er entsprechend angepasst worden; ansonsten identisch mit dem Eingabewert.

Wartung und Pflege[Quelltext bearbeiten]

Im einfachsten Fall wird mit Gleichheitszeichen dem Wikipedia-internen Bezeichner (etwa BDSG) das Pfad-Segment der URL zugewiesen:

|bdsg=bdsg_1990

Es sind auch mehrere Formen des Bezeichners möglich, die auf dasselbe Pfad-Segment abgebildet werden. Sie sind in den vorangehenden Zeilen ohne Gleichheitszeichen anzugeben:

|sgb7
|sgb (vii)=sgb_7

oder

|vob/b
|vob-b=vob-b_2015

Damit können auch irrtümliche Direktangaben veralteter Jahreszahlen auf eine aktuellere Jahreszahl umgeschrieben werden; dies sollte aber mittelfristig aus den Artikeln entfernt werden.