Vorlage:Gesetzestext

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Vereinheitlichte Darstellung von Gesetzestexten usw.

Vorlagenparameter

Text1
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Einzelnachweis: Fundstelle
Beispiel
<ref>§ 11</ref>

Vereinheitlichte Darstellung von Gesetzestexten usw.

Vorlagenparameter

Diese Vorlage bevorzugt Inline-Formatierung von Parametern.

ParameterBeschreibungTypStatus
Text1

Mehrzeiliger Texterforderlich
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Einzelnachweis: Fundstelle

Beispiel
<ref>§ 11</ref>
Mehrzeiliger Textoptional

Diese Vorlage dient zur Vereinheitlichung der Darstellung von Gesetzestexten z. B. von Abstimmungen.

Kopiervorlage[Quelltext bearbeiten]

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Beispiel[Quelltext bearbeiten]

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I

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

[…]

Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 95 Absatz 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.|ref=<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis348t.html Text der Eidgenössischen Volksinitiative ‹gegen die Abzockerei›] auf der Website des Bundes  ([[admin.ch]])</ref>}}

I

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

[…]

Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 95 Absatz 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.[1]

Einzelnachweise

  1. Text der Eidgenössischen Volksinitiative ‹gegen die Abzockerei› auf der Website des Bundes (admin.ch)