Vorlage Diskussion:§§

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Fallen Sheep in Abschnitt Schweiz: PDF-Verlinkung geht nicht mehr
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zur Entstehung der Vorlage siehe Portal Diskussion:Recht#§§-Vorlagen --wau > 10:04, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Ergänzende Hinweise zur Benutzung der Vorlage[Quelltext bearbeiten]

Die Vorlage:§§ in der Lage, einige ganz verschiedene Links bei verschiedenen Anbietern zu liefern. Wegen dieser Vielseitigkeit funktioniert sie auch etwas anders und nicht einfach nur eine Variante von Vorlage:§.

In jedem Fall wird hier der im Link angezeigte Text nicht automatisch produziert, sondern ist im letzten Parameter einzugeben. Daher ist es auch möglich, alle Rechtnormen damit zu erreichen, unabhängig davon, ob sie in Paragrafen oder Artikel gegliedert sind.

Die Anwendungsmöglichkeiten werden auf der Vorlagenseite getrennt nach Datenbankanbieter dargestellt. Hierzu noch einige ergänzende Hinweise:

Gesetzeskürzel[Quelltext bearbeiten]

Die Gesetzeskürzel sind je nach Anbieter verschieden.

juris[Quelltext bearbeiten]

Bei juris werden (für das Bundesrecht) alle Gesetzesabkürzungen klein geschrieben und teilweise auch von der amtlichen Abkürzung abweichende Kürzel gebraucht. Das richtige Kürzel findet man auf der Seite http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html oder von der Startseite http://bundesrecht.juris.de über den Link "Gesetze/Verordnungen" am linken Rand. Dort sind alle Rechtsnormen überwiegend nach der amtlichen oder gebräuchlichen Abkürzung sortiert, dazu ist die vollständige Bezeichnung der Vorschrift angegeben. In manchen Fällen weicht die Angabe allerdings auch von der gewohnten ab, so ist etwa das "Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz" (EGGVG) nicht unter "E", sondern unter "G" mit der Abkürzung "GVGEG" einsortiert.

Achtung: Die auf dieser Seite angegebenen Abkürzungen (zumeist die gebräuchlichen) sind nicht die Gesetzeskürzel, die in die Vorlage einzutragen sind. Diese sieht man vielmehr erst, indem man mit der Maus auf die Abkürzung zeigt. Dann erhält man z.B. für das EGGVG http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/index.html. Das für die Verlinkung erforderliche Gesetzeskürzel, das in die Vorlage einzutragen ist, hier "gvgeg", ist also immer nach dem Bestandteil "bundesrecht.juris.de/" zu finden.

Einige Abweichungen der Gesetzeskürzel bei juris von den üblichen Abkürzungen, die über die bloße Kleinschreibung hinausgehen:

juris übliche Abkürzung
aihono HOAI
ao_1977 AO
bgbeg EGBGB
gkg_2004 GKG
gvgeg EGGVG
gewo_34cdv MaBV
sgb_5 SGB V
stgbeg EGStGB
ustg_1980 UStG
uwg_2004 UWG

Landesrecht über juris[Quelltext bearbeiten]

Wieder anders werden die Gesetzeskürzel für Landesrecht gebildet, das über juris zugänglich ist. Beim Landesrecht gilt für juris Groß- und Kleinschreibung!

Man findet auf der Seite, die in der Vorlage angegeben ist, eine Liste aller enthaltenen Rechtsvorschriften, beispielsweise für Sachsen-Anhalt: http://st.juris.de/st/gesamtinhalt.htm. Bewegt man die Maus über eine Rechtsvorschrift, sieht man den erforderlichen Link.

Dann erhält man z.B. für die Gemeindeordnung von Sachsen-Anhalt die Adresse http://st.juris.de/st/GO_ST_rahmen.htm. Das für die Verlinkung erforderliche Gesetzeskürzel, das in die Vorlage einzutragen ist, hier "GO_ST", ist also immer nach dem Bestandteil "xx.juris.de/xx/" zu finden, wobei xx zwei Kleinbuchstaben als Abkürzung für das jeweilige Land sind. Das einzutragende Gesetzeskürzel besteht immer aus einer Gesetzesabkürzung, gefolgt von Unterstrich und zwei Großbuchstaben für das entsprechende Land. Manchmal folgt darauf noch eine Jahreszahl als Bestandteil des Gesetzeskürzels (z.B. "WahlG_ST_2005"). Die folgenden Bestandteile "_rahmen.htm" gehören nicht mehr zum Gesetzeskürzel.

dejure[Quelltext bearbeiten]

Bei dejure erhält man die einzutragenden Gesetzeskürzel auf der Startseite http://www.dejure.org. Dort findet sich eine Liste der enthaltenen Rechtsvorschriften. Das einzutragende Gesetzeskürzel ist fast immer identisch mit der dort abgegebenen Abkürzung. Vorsichtshalber mit der Maus über dem Link gehen zur Überprüfung!

Abweichungen:

dejure übliche Abkürzung
0BGB010102 BGB a.F.
EG EG-Vertrag, EGV
VOB-A VOB/A
VOB-B VOB/B
0ZPO010102 ZPO a.F.

RIS (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Beim RIS gibt es fortlaufende Dokumentnummern für jedes anzuzeigende Dokument, also für jeden einzelnen Paragrafen oder Artikel, daneben eine das ganze Gesetz kennzeichnende Gesetzesnummer.

Zum Aufsuchen einzelner Links kann man sich verschiedener Suchmasken für die einzelnen Datenbanken des Bundesrechts und des Rechts der Bundesländer bedienen.

Über die Startseite http://www.ris.bka.gv.at/ kann man zunächst die gewünschte Datenbank durch Klick auf "Bundesrecht" bzw. "Landesrecht" auswählen. Beim Bundesrecht klickt man auf "Bundesrecht konsolidiert", um zur Sammlung der konsolidierten Fassungen zu gelangen: http://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/, für Landesrecht auf den Namen eines einzelnen Bundeslandes zum Beispiel "Burgenland" und gelangt dann zu http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Burgenland/.

Dann wird über die Suchmaske ein bestimmter Paragraf bzw. Artikel des gewünschten Gesetzes gesucht. In der Liste der gefundenen Dokumente wird das Gewünschte angeklickt und dadurch angezeigt.

Schweizerische Bundesgesetze[Quelltext bearbeiten]

Die Gesetze sind über die Seite der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft (http://www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html) zugänglich.

Dort kann man die einzelnen Rechtsvorschriften auffinden. Bei jedem Gesetz ist eine SR-Nummer angegeben, die als Kürzel für die Verlinkung dient und in Parameter 3 einzutragen ist. Beispiele: 210 = Zivilgesetzbuch (ZGB), 220 = Obligationenrecht (OR). Soweit die SR-Nummer einen Punkt enthält, ist zum Eintrag in der Vorlage der Punkt durch einen Unterstrich zu ersetzen. Also 231_1 (statt 231.1) für Urheberrechtsgesetz (URG).

Problem bei Juris[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich §§ 164 ff. BGB verlinke, gelange ich dorthin. Da hat sich wohl etwas geändert. Wahrscheinlich muß die Vorlage angepaßt werden? – Danke!--Aschmidt (Diskussion) 02:25, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ansteuerung einzelner Artikel bei Schweizer Gesetzen[Quelltext bearbeiten]

Irgendwas funktioniert nicht mehr bei der Vorlage. Wenn ich diesen Link:

Art. 14 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD)

früher angeklinkt habe, landete ich direkt bei Art. 14 WÜD. Jetzt ist beim Anfang des Gesetzes Ende. Gleiches gilt für den im Artikel genannten Beispielsfall

Art. 184 ff. Obligationenrecht

Jemand da, der sich auskennt? Danke und Gruß --Opihuck 21:50, 30. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo, wenn ich in Firefox JavaScript aktiviere, springt der Cursor in die Suchleiste am Kopf der Seite. Mit deaktiviertem JavaScript dagegen (z.B. in Firefox dank NoScript) springt der Browser zum gewünschten Anker und zeigt mir direkt den verlinkten Artikel/Titel an. Das scheint also ein Problem mit der Gestaltung von admin.ch zu sein. Man könnte zwar die alten Seiten verlinken (mittels ?noredirect=1, siehe Art. 14 WÜD), aber das ist wohl auch eher keine gute Idee. Beste Grüße -- kh80 ?! 03:33, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hallo kh80, danke für deine Antwort. Ich kenne mich zu wenig aus, um etwas zur Gestaltung der admin.ch in Bezug auf die Vorlage zu sagen. Wenn der Code ?noredirect=1 nicht in die Vorlage eingearbeitet werden kann, dann bleibt wohl nur, so, wie von dir beschrieben, vorzugehen. Das Ergebnis überzeugt jedenfalls. Gruß --Opihuck 10:03, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hallo, man könnte Vorlage:§§ schon ziemlich einfach so ändern, dass jedes Mal ein ?noredirect=1 an den Link angehängt wird. (Das wäre auch zu bevorzugen, anstatt in jeden Artikel von Hand ein ?noredirect=1 reinzupacken wie oben in meinem Beispiel.) Die Frage ist, ob es gewünscht ist, eine Weiterleitung auf das neue Layout der Website zu unterdrücken. Gibt's denn mit anderen Browsern auch Probleme? Mit Opera und Chrome funktioniert's bei mir anscheinend einwandfrei.
Immerhin scheinen auch die alten Seiten inhaltlich auf dem neusten Stand gehalten zu werden ([1]). Beste Grüße -- kh80 ?! 15:23, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Da hast du wohl Recht, dass das ein Browser-Problem zu sein scheint. Bei meinem IE 11 funktioniert der Anker auch. Ich benutze aber Firefox 37.0.2, also einen äußerst gängigen Browser - und da ärgert es mich riesig, dass es dort nicht funktioniert. JavaScript zu deaktivieren - nun ja, könnte man machen, aber was läuft heute nicht alles mit JavaScript? Da poppen dann wieder die Fenster auf, ob JavaScript aktiviert werden soll. Nicht schön. Wenn das nur ein Problem der neuen admin.ch-Seite ist, würde ich auf die alte Version mit dem entsprechend "noredirect"-Code gehen, die ja auch weiter administriert wird. Schöner wär's natürlich, wenn das gleich in die Vorlage eingearbeitet werden könnte. --Opihuck 21:22, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten

LrNo[Quelltext bearbeiten]

Im Ris wird LrNo automatisch nach Lgbl übersetzt und führt ins Nirvana, aktuell korrekt scheint LrNO zu sein. --Ailura (Diskussion) 13:36, 28. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Habe das geändert. RIS ist da leider case-sensitive.--BG (D | B) 14:50, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Parameter 1 bei Gesetzen im RIS[Quelltext bearbeiten]

Spielt der Parameter 1: Gesetzesbezeichnung (Abkürzung, Kurztitel, oder Titel) bei österreichischen Bundesgesetzen im RIS irgendeine Rolle oder dient der nur der Leserlichkeit für spätere Bearbeiter? Das Gesetz wird ja über die GesetzNr ohnehin eindeutig identifiziert. Wenns eh egal ist was ich bei Parameter 1 hinschreibe, dann würde ich mir bei Gesetzen ohne offiziellen Kurztitel leichter tun. Es wäre auch leserlicher {{§§|Eidesablegung|RIS-B|GesetzNr=10001672|text=Gesetz vom 3. Mai 1868 zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht}} zu schreiben als da zwei Mal den Langtitel angeben zu müssen (Kurztitel existiert hier keiner).

--David Seppi (Diskussion) 03:39, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Wenn du keinen Text definierst, dann spielt der Titel eine Role insofern er angezeigt wird.
{{§§|Eidesablegung|RIS-B|GesetzNr=10001672}} ergibt Eidesablegung.
{{§§|Eidesablegung|RIS-B|GesetzNr=10001672|text=Gesetz vom 3. Mai 1868 zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht}} ergibt Gesetz vom 3. Mai 1868 zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht.
Ansonsten macht das für den Betrachter keinen Unterschied. Es kann dir allenfalls helfen, wenn du die Suchmaske verwenden willst.--BG (D | B) 19:52, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hinzufügen eines Parameters „FassungVom“ für RIS-Einträge?[Quelltext bearbeiten]

Hier und da kann es praktisch sein, auf veraltete Gesetzestexte zu verweisen. So wird z.B. in Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich BGBl. Nr. 676/1978 erwähnt, der Volltext des Gesetzes kann aber mit der aktuellen Vorlage nicht verlinkt werden. (siehe Gesetzestext mit Stand vom 19.08.1999.) Mit einem Parameter FassungVom könnte der veraltete Gesetzestext verlinkt werden: Gesetzestext mit Stand vom 19.08.1999. Mittels FassungVom könnte man also historische Rechtslagen besser darstellen.--BG (D | B) 19:19, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten

+1, das Anliegen unterstütze ich aus geg. eigenen Anlass gerade, wo ich das bräuchte. --Elisabeth 03:22, 5. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Wie ausländische Gesetze zitieren?[Quelltext bearbeiten]

Bei meinem letzten Beitrag zum Artikel "Europawahl" (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Europawahl&diff=prev&oldid=185195596) habe ich zwei französische Gesetz zitiert:
https://www.legifrance.gouv.fr/eli/loi/2018/6/25/INTX1733825L/jo/texte
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000006068600
Leider gibt es aber für französische Gesetze keine Vorlage - die englische Vorlage https://en.wikipedia.org/wiki/Template:Cite_act kann man in der deutschen Wikipedia nicht nutzen; und bei Vorlage:§, Vorlage:§§ sowie Vorlage:Art. werden nur deutsche Gesetzessammlungen (juris, dejure, buzer) unterstützt. Wie soll ich so ein Gesetz zitieren, wenn es dafür keinerlei Vorlage gibt? C-Kobold (Diskussion) 17:24, 29. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Schweiz: PDF-Verlinkung geht nicht mehr[Quelltext bearbeiten]

Die Schweizer scheinen irgendetwas umgestellt zu haben. Auf PDFs verlinken klappt deshalb nicht mehr. Zu dieser Übereinkunft müsste laut Vorgehensweise auf der Vorderseite das die PDF-Version sein (Angabe zwischen dem vorletzten und letzten Schrägstrich). Ich habe alles probiert, was mir eingefallen ist, komme aber nie über die Fehlermeldung hinaus.

Außerdem wäre es sehr praktisch, wenn man angeben könnte, in welcher Sprache man die Anzeige wünscht (zum Beispiel französisch), siehe dieses Beispiel hier: Bahnstrecke Léaz–Saint-Gingolph

Liebe Grüße, Fallen Sheep (Diskussion) 14:27, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten