Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Apartheid-Gesetzgebung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Lysippos
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Siehe auch: Wikipedia:WikiProjekt Vorlagen/Werkstatt#Navigationsleiste Apartheid-Gesetzgebung
Vermutlich hat die Navigationsleiste ihr Pendant in der en-WP zur Grundlage (en:Template:Apartheid legislation navbox), was hier nicht zwingend eine Nachahmung begründet. Meine Einwendungen hatte ich bereits auf der verlinkten Disk bezüglich Vorlagen beschrieben. Daher nur kurz und in Stichworten die Kritik an der Vorlage:

  1. Der Name und der Sinn der Vorlage ist in ihrer Benennung verankert „Apartheid-Gesetzgebung“. Dieser zeithistorisch umrissene Begriff erstreckt sich faktisch von 1948 bis 1990 (Übergangsphase bis 1994) (für Südafrika siehe hier). Unbenommen ist, dass aus Sicht der Geschichtsaufarbeitung in Südafrika und andernorts einzelne Gesetze vor 1948 als „Wegmarken“ für eine Entwicklung hin zur Apartheid angesehen werden. Selbstverständlich gibt es für die seit 1948 zielgerichtet praktizierte Politik historische Vorbedingungen vielfältigster Art.
  2. Einen Rückbezug unter dem Blickwinkel „Apartheidsgesetzgebung“ bis in das Jahr 1884, wie es die Vorlage unter dem Abschnitt „Vorläufer (vor 1948)“ vorsieht, führt auf Abwege und ist daher nach herrschender Meinung unhistorisch. Es handelt sich um eine kolonialrechtliche Praxis, die eine bewusste Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen nach damaligen Gesellschaftsbildern und inzwischen als rassistische Handlungsmuster erkannt, in (nicht nur britischen) wohl allen Kolonialgebieten inkl. Burenrepubliken bewirkte (siehe hier). Die Regierung von PM Malan und ihre Nachfolger nannten ihr Politikprogramm „getrennte Entwicklung“, was mit dem afrikaansen Wort „Apartheid“ zum Ausdruck kommt. Zuvor war dieses Konzept nicht in allen Gesellschaftsbereichen umgesetzt.
  3. Eine Trennung „bis Verwoerd“ und „nach Verwoerd“ halte ich für rein willkürlich, schon weil PW Botha unbenannt ist und diese Trennung irgendeinen Unterschied suggeriert, den es nicht gibt. Ganz im Gegenteil, es setzte sich die Gesetzgebung der „getrennten Entwicklung“ fort und es kann im Wesentlichen von einer Kontinuität der Rechtsprechung ausgegangen werden.
  4. Die relativ willkürlichen Auswahl bewirkt beim unvorbereiteten Leser den falschen Eindruck, dass es sich hier um eine erschöpfende Aufzählung handeln könne. Das Gegenteil ist der Fall; es gab hunderte, wenn nicht in die Tausende gehende Rechtsetzungsakte auf Staats- und den Provinzebenen, die dieser damaligen Politik entsprachen und zu deren Umsetzung dienten. Das war im Jahr 1983 noch nicht beendet. Sie alle in der Vorlage aufzuführen würde eine enorme Textfülle und weitere Untergliederung notwendig machen.
  5. In den gegenwärtigen Aufzählungen fehlen sogar schlüsselhaft wirkende Gesetze, beispielsweise mitunter umfangreiche Änderungsgesetze.
  6. Um vorsorglich einer möglichen Argumentation entgegenzutreten, dass man doch nur die wichtigsten Rechtsnormen (das sind hier Acts, Ordinances, Proclamations und Notices) aufzählen könne, dazu: Diesen Ansatz hielte ich für eine unzutreffende Überlegung. Jede erlassene RN hatte für die Betroffenen sehr nachteilige Wirkungen bzw. bewirkte Eingriffe in deren Persönlichkeitsentwicklung, weshalb eine so konstruierte Rangordnung nach „wichtig“ oder „weniger wichtig“ als völlig unzweckmäßig und sachfremd anzusehen ist.
  7. Unberücksichtigt bleibt in dieser Vorlage, dass in der Südafrikanischen Union und ihrer Rechtsnachfolgerin (1961), die Republik, die gesellschaftliche Einbindung der drei Bevölkerungsgruppen Schwarze, Coloured und Inder/Asiaten mit differenzierten, ganz eigenständigen Rechtsnormen gestaltet wurde, so dass (mit Whites) schrittweise vier „Rechtskreise“ konstruiert wurden. „Krönender“ und zugleich unrühmlicher Ausdruck dafür ist das Dreikammerparlament ab 1984, das international seinesgleichen sucht(e).
  8. An den Ersteller: Zudem hätte ein solcher Eingriff zunächst im Portal:Südafrika diskutiert werden sollen. Darüberhinaus ein Beitrag zur effektiven Zeitnutzung.
Aus den genannten und nicht erschöpfend aufgezählten Gründen halte ich diese WP-Vorlage im ANR für nicht verwendbar.--Lysippos (Diskussion) 19:48, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten