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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Hoffmeier in Abschnitt Medienzensur?!
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Medienzensur?![Quelltext bearbeiten]

Lieber Hoffmeier warum "Bitte nur zugelassene Süßstoffe"?

Und die Scholastik zwischen Süßmittel & Süßstoffe können wir dann führen wenn z.B. SIE für Süßmittel einen Beitrag auf wikipedia geschrieben. Solange gilt "Süßmittel" = Süßstoffe, oder Gegenargumente?

  1. (Aktuell) (Vorherige) 11:57, 15. Aug. 2007 Hoffmeier (Diskussion | Beiträge) (371 Bytes) (rv: Stevia ist ein Süßmittel, kein Süßstoff) (rückgängig)
  2. (Aktuell) (Vorherige) 08:42, 15. Aug. 2007 217.234.35.85 (Diskussion) (464 Bytes) (rückgängig)
  3. (Aktuell) (Vorherige) 08:36, 15. Aug. 2007 217.234.35.85 (Diskussion) (394 Bytes) (rückgängig)
  4. (Aktuell) (Vorherige) 00:54, 13. Aug. 2007 Hoffmeier (Diskussion | Beiträge) (371 Bytes) (rv: Bitte nur zugelassene Süßstoffe) (rückgängig)

Hat jemand Gegenargumente zur Wertung Medienzensur? (nicht signierter Beitrag von 217.234.12.13 (Diskussion) )


Was ist hier bitte Zensur? Süßstoffe gehören zu den Lebensmittelzusatzstoffen. Diese müssen vor ihrer Verwendung zugelassen werden (http://www.bfr.bund.de/cm/208/bewertung_von_suessstoffen.pdf). Stevia ist (noch) kein zugelassener Süßstoff in der EU. Viele Grüße, --Hoffmeier 13:44, 20. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Was veranlasst Sie Herr Hoffmeier zu der These, dass alle Süßstoffe zu den Lebensmittelzusatzstoffe gehören? Mit dieser Ignoranz (Lobbyarbeit?) könnten Gewürze, Kräuter, Lakritze usw. zu Lebensmittelzusatzstoffe erklärt werden. Viele Grüße, --217.234.62.191 10:08, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Im Lebensmittelrecht fallen sowohl die Süßstoffe, als auch die Zuckeraustauschstoffe unter die EU-Süßungsmittelrichtlinie 94/35. Diese dürfen zur Verwendung bei der Lebensmittelproduktion oder zum direkten Verkauf an den Konsumenten in den Verkehr gebracht werden. Gruß, --Hoffmeier 12:13, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten