Vorlage Diskussion:Rechtssubjekte in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Peter Buch in Abschnitt Verstorbene als Rechtssubjekt?
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Vorlage ist viel zu breit[Quelltext bearbeiten]

Die Vorlage Rechtssubjekte in Deutschland sprengt nicht nur die Breite des Artikelraums auf der linken Seite sondern gleich die Bildschirmbreite ohne dass eine Möglichkeit des Hin und Herscrollens besteht. Erst bei der zweiten Stufe der Verkleinerung der Bildschirmansicht ist die Schautafel vollumfänglich sichtbar, die Schrift jedoch nur noch schwer lesbar. Habe leider nicht die geringste Ahnung, wie man das ändern könnte--Bestoernesto (Diskussion) 05:03, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Habe das jetzt mal mit der Zulassung von Umbrüchen versucht. Sieht nicht gut aus, dafür guckt das linke Viertel "nicht mehr über den linken Monitorrand hinaus" und auch die linke Spalte ist nicht mehr überdeckt--Bestoernesto (Diskussion) 06:03, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Damit Ausgangssituation der Diskussion erhalten bleibt hier der ursprüngliche Vorlagenscript:
Rechtssubjekte
 Rechtssubjekt 

 Rechtsperson 

Natürliche Person


   
 Juristische Person 
 Juristische Person des privaten Rechts 

 Körperschaft des privaten Rechts 

eingetragener Verein


   

altrechtlicher Verein


   

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit


   
 Kapitalgesellschaft 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung


   

Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)


   

Aktiengesellschaft


   

Kommanditgesellschaft auf Aktien


Vorlage:Klade/Wartung/3Vorlage:Klade/Wartung/4


   

eingetragene Genossenschaft


Vorlage:Klade/Wartung/3Vorlage:Klade/Wartung/4Vorlage:Klade/Wartung/5


   

rechtsfähige Stiftung



 Juristische Person des öffentlichen Rechts 

 Körperschaft des öffentlichen Rechts 

Gebietskörperschaft


   

Personalkörperschaft


   

Verbandskörperschaft


   

Realkörperschaft


Vorlage:Klade/Wartung/3Vorlage:Klade/Wartung/4


   

Anstalt des öffentlichen Rechts


   

Stiftung des öffentlichen Rechts


Vorlage:Klade/Wartung/3




   
 Personengesellschaft 

Gesellschaft bürgerlichen Rechts


   

Offene Handelsgesellschaft


   

Kommanditgesellschaft


   

Partnerschaftsgesellschaft


Vorlage:Klade/Wartung/3Vorlage:Klade/Wartung/4


   

Wohnungseigentümergemeinschaft


   
 Embryo 

Nasciturus


   

Nondum Conceptus




Vorlage:Klade/Wartung/3Vorlage:Klade/Wartung/4


Vorlage:Klade/Wartung/Style
Rechtssubjekte in Deutschland


--Bestoernesto (Diskussion) 06:18, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Hier was neues kompaktes und doch übersichtliches und leicht nachvollziehbares (wie die Erstfassung) zu erstellen, gestaltet sich doch etwas schwierig, wenn die Meinungen auseinander gehen: Vorlagen/Werkstatt#Vorlage Rechtssubjekte in Deutschland viel zu groß--Bestoernesto (Diskussion) 12:55, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Bestoernesto: Danke für die Initiative zur Überarbeitung. Mir war schon klar, dass die Darstellung nicht besonders "schön" war, aber ich hatte damals keine andere Idee. Ich habe einmal ein paar fachliche Dinge und Bezeichnung, Links korrigiert. Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 11:32, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Verwendung bei Rechtssubjekt[Quelltext bearbeiten]

Hallo @S.K.:, ja da haben wir ja jetzt eine bis ins letzte Detail gut ausgereifte Tabelle. Allerdings hat irgend ein "Spezialist" just da, wofür wir die Tabelle gemacht haben (Rechtssubjekt) selbige entfernt und durch eine unansehliche selbst gebastelte Version ersetzt, bei der vor allem sämtliche Untergliederungen von "juristische Person des privaten Rechts" und "juristische Person des öffentlichen Rechts" amputiert wurden. Ich werde diese Tabelle im Anschluss wieder durch unsere Vorlage ersetzen. Allerdings gibt es noch einen Unterschied bei "Personengesellschaft". In der Tabelle dort ist im Gegensatz zu unserer Vorlage noch "Genossenschaft" und "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" eingefügt, dafür fehlt dort die "Stille Gesellschaft". Kannst Du das bitte mal fachlich überprüfen und bei Bedarf die Vorlage entsprechend bearbeiten?--Ciao • Bestoernesto 04:40, 3. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Hallo @Bestoernesto:
nicht ganz einfach. Der Artikel Rechtssubjekt hat vom Lemma und der Einleitung her erst einmal einen Anspruch, der über Deutschland hinaus geht. Die Vorlage hier heißt im Gegensatz ganz bewusst {{Rechtssubjekte in Deutschland}}. Von daher war es für mich erst einmal in Ordnung, die Vorlage dort nicht zu verwenden, weil in ihr zumindest alles unterhalb von juristische Person ziemlich deutschlandlastig ist. Auf der anderen Seite ist der Artikel selber ziemlich deutschlandlastig. Von daher werde ich mal beim Portal:Recht nachfragen, wie weiter.
Die konkreten Einzelpunkte schaue ich dann mal an, bin aber die nächsten Tage gut außerhalb der Wikipedia beschäftigt. Vielleicht kann auch da ein Experte des Portals helfen.
Danke und Gruß, --S.K. (Diskussion) 07:55, 3. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Verstorbene als Rechtssubjekt?[Quelltext bearbeiten]

Mir als juristischem Laien fällt auf, dass ein Embryo in der Systematik der Rechtssubjekte aufgeführt ist. Da frage ich mich spontan, wo die Verstorbenen bleiben, wegen des postmortalen Persönlichkeitsrechts. Sollte man die hier aufnehmen? -- Peter Buch 09:53, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten